Karlsruhe. Die Tageszeitung aus Berlin hat einen Rechtsstreit mit der die Bild-Zeitung gewonnen. Ein Werbespot von 2005 vermittelte die Botschaft, dass die "taz" für "einfach gestrickte" Bild-Leser nicht geeignet sei. Das Gericht meint, der Verbraucher sei satirische Werbung gewöhnt.

Die Berliner «Tageszeitung» (taz) hat überraschend einen Prozess mit der «Bild»-Zeitung gewonnen. Der Bundesgerichtshof erlaubte am Donnerstag in letzter Instanz eine Satirewerbung des linksalternativen Blattes - der durchschnittliche verständige Verbraucher sei zunehmend an satirische Werbung gewöhnt, entschieden die Karlsruher Richter.

In dem Kinospot hatte die «taz» ironisch auf die «Bild»-Leserschaft angespielt. In dem Streifen von 2005 verlangt ein Mann in Jogginghose und Unterhemd am Kiosk die Zeitung und bekommt die «taz» hingeschoben. Auf die verblüffte Nachfrage des Kunden «Wat is dat denn? Mach mich nicht fertig, Du», stellt sich heraus, dass sich der Verkäufer mit dem Stammkunden einen Scherz erlaubte.

Taz ist halt kein Massenprodukt

Im zweiten Teil des Werbespots kommt der Mann im Unterhemd am Folgetag erneut und verlangt tatsächlich die «taz», was sich aber ebenfalls als Scherz entpuppt. Die Werbung endete mit dem Slogan: «'taz' ist nicht für jeden. Das ist OK so.»

Der Werbung folgte ein vierjähriger Rechtsstreit mit dem Axel-Springer-Verlag, der den Spot zunächst im Eilverfahren stoppen ließ. Auch im Hauptsacheverfahren untersagten das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg die Werbung als «herabsetzend». Die Werbebotschaft bestehe darin, die Leserschaft der «Bild»-Zeitung als intellektuell unfähig darzustellen, die anspruchsvolle «taz» zu lesen. Das sei von der Meinungs- und Kunstfreiheit nicht mehr gedeckt.

Der BGH hob diese Urteile nun in letzter Instanz auf. Die Werbung gebe niemanden der Lächerlichkeit preis, hieß es zur Begründung. Vielmehr solle die Werbung zum Ausdruck bringen, dass die «taz» nicht dem Massengeschmack anspreche. Der Axel-Springer-Verlag muss die Prozesskosten tragen. (ap)