Oschatz. Der NPD-Pressesprecher Klaus Beier ist nach rassistischen Attacken gegen Mesut Özil wegen Volksverhetzung angezeigt worden. Er bezeichnete Özil als "Ausweis-Deutschen".
Aufgrund der rassistisch motivierten Verbal-Attacken gegen den türkisch-stämmigen deutschen Nationalspieler Mesut Özil von DFB-Pokalsieger Werder Bremen ist NPD-Pressesprecher Klaus Beier von Rechtsanwalt Albert Pfeilsticker (Oschatz) wegen Volksverhetzung angezeigt worden. Beier hatte am 8. September 2009 in einer Fernsehsendung des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) gesagt, Özil sei "ein Plaste-Deutscher, sprich ein Ausweis-Deutscher" und hatte damit bundesweit für Empörung gesorgt.
Özil nur als Beispiel für eine große Gruppe
Für Pfeilsticker stellt "dies die Verwirklichung des Straftatbestandes der Volksverhetzung dar, weil Mesut Özil nur als ein Beispiel der großen Gruppe der eingebürgerten Deutschen angesehen wird und mithin Sinn dieser Äußerungen des Klaus Beier ist, sämtliche Eingebürgerte als "Plaste-Deutsche" zu brandmarken", heißt es in einer Presseerklärung des Juristen. Pfeilsticker ist CDU-Stadtrat in Oschatz und Mitglied des Kreistages.
"Wir werden den Fall in enger Abstimmung mit Werder Bremen und Mesut Özil juristisch prüfen lassen", hatte bereits DFB-Präsident Theo Zwanziger erklärt: "Wir sind stolz darauf, dass Mesut Özil deutscher Nationalspieler ist. Dies ist das Zeichen für das Deutschland, das sich der DFB wünscht - ein freies, tolerantes und selbstbewusstes Land, in dem kein Platz für nationalistisches Denken und Rassismus ist, wie es die Wirrköpfe der NPD zu verbreiten versuchen."
Özil zweites Beier-Opfer nach Patrick Owomoyela
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte mitgeteilt, sobald ein Strafantrag eingehe, werde ein Ermittlungsverfahren gegen Beier eingeleitet. NPD-Mann Beier war bereits im April vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Hetze gegen den dunkelhäutigen Ex-Nationalspieler Patrick Owomoyela (Borussia Dortmund) zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.