Frankfurt/Main. Der DFB hat Ermittlungen gegen Neven Subotic und Jens Lehmann aufgenommen. Beiden Spielern wird vom Kontrollausschuss krass sportwidriges Verhalten vorgeworfen.
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ermittlungsverfahren gegen den Stuttgarter Torhüter Jens Lehmann und den Dortmunder Innenverteidiger Neven Subotic eingeleitet. Beide Spieler seien dringend verdächtig, sich jeweils eines krass sportwidrigen Verhaltens in Form einer Tätlichkeit schuldig gemacht zu haben, heißt es in der Begründung. Lehmann und Subotic drohen nunmehr Sperren.
In der 44. Minute des Bundesligaspiels am vergangenen Samstag zwischen Borussia Dortmund und dem VfB Stuttgart (1:1) hatte Lehmann nach Auswertung der Fernsehbilder zunächst Subotic absichtlich mit dem rechten Ellenbogen gegen den Hinterkopf geschlagen, woraufhin Subotic mit seinem linken Ellenbogen bewusst nach hinten schlug und Lehmann im Gesicht traf.
Nachdem Schiedsrichter Helmut Fleischer (Hallstadt) gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärte, beide Vorgänge nicht gesehen zu haben, kann das Gremium nunmehr die Ermittlungen aufnehmen. Beide Spieler wurden zu einer Stellungnahme aufgefordert.
"Ich sehe das Ganze nicht so dramatisch. Jens ist aus meiner Sicht nicht handgreiflich geworden. Ich habe lange in England gespielt, da wäre das überhaupt kein Thema gewesen", sagte VfB-Teamchef Markus Babbel.
Van Bommels Rempler gegen Vorsah nicht krass sportwidrig
Der Kontrollausschuss-Vorsitzende, Anton Nachreiner, stellt in diesem Zusammenhang fest, dass zielgerichtete Ellenbogenschläge, insbesondere gegen den Kopf oder ins Gesicht eines Gegenspielers, nach ständiger Rechtsprechung der DFB-Rechtsinstanzen als krass sportwidrig angesehen und nachträglich bestraft werden können.
Aufgrund des aktuellen Falls legt der Kontrollausschuss im Rückblick auf den Bundesliga-Auftakt wert auf die Feststellung: Jene Aktion des Münchener Spielers Mark van Bommel gegen seinen Hoffenheimer Gegenspieler Isaac Vorsah beim Bundesliga-Auftakt am 8. August 2009 wurde von der Rechtsprechung nicht als krass sportwidrig betrachtet, weil der Kontrollausschuss in dieser Szene zwar von einem heftigen Anrempeln des Gegenspielers, aber nicht von einer Schlagbewegung des Spielers van Bommel auszugehen hatte. Nach Auswertung der Fernsehaufzeichnungen sah der Kontrollausschuss keine Veranlassung, von diesem Grundsatz abzuweichen, so dass ein nachträgliches Ermittlungsverfahren gegen van Bommel nicht eingeleitet wurde.