Zürich. Das FIFA-Theater geht in die nächste Runde: Weltverbands-Präsident Sepp Blatter hat im Kontext mit der Vergabe der Fußball-WM 2018 und 2022 Strafanzeige bei der Schweizerischen Bundesanwaltschaft gestellt. Die Anzeige richtet sich gegen mögliches Fehlverhalten von Einzelpersonen.
FIFA-Präsident Joseph Blatter hat im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußball-WM 2018 und 2022 Strafanzeige bei der Schweizerischen Bundesanwaltschaft in Bern gestellt. Wie der Fußball-Weltverband am Dienstag mitteilte, erfolgte dieser Schritt auf Empfehlung von FIFA-Ethikrichter Hans-Joachim Eckert. Die Anzeige richtet sich gegen mögliches Fehlverhalten von Einzelpersonen. Namen wurden nicht genannt.
Bei der von Michael Garcia geleiteten Untersuchung der WM-Vergaben in vier und acht Jahren seien Verdachtsmomente aufgetaucht, "dass in einzelnen Fällen internationale Verschiebungen von Vermögenswerten mit Berührungspunkten zur Schweiz stattgefunden haben", hieß es in der FIFA-Mitteilung.
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"Ethikkommission stößt an Grenzen"
In einem auf der FIFA-Webseite veröffentlichten Interview lobte Blatter die Arbeit der von Eckert und Garcia geleiteten Kammern, stellte aber zugleich fest, "dass die Ethikkommission an gewisse Grenzen stößt. Als Organ einer privaten Körperschaft hat sie nicht dieselben Möglichkeiten wie ein Staatsanwalt."
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Der Schweizer äußerte sich erstmals, seitdem Eckert seine viel kritisierte Stellungnahme zu dem umfangreichen Garcia-Bericht abgegeben hatte. Der deutsche Jurist Eckert hatte am vorigen Donnerstag seinen Report vorgelegt und darin die Vergabe der WM-Endrunden 2018 (Russland) und 2022 (Katar) für zulässig erklärt. Garcia kritisierte dies als eine "unvollständige und fehlerhafte Darstellung von Fakten und Schlussfolgerungen" und legte Einspruch ein.
Forderungen nach der Veröffentlichung des 430 Seiten starken Garcia-Reports wies Blatter zurück: "Ich sage es gerne ein weiteres Mal: Wir haben diesen Punkt juristisch sehr gründlich abgeklärt. Das Ergebnis ist eindeutig: Veröffentlicht die FIFA diesen Bericht, verletzt sie ihr eigenes Verbandsrecht und auch staatliches Recht."
Olympisches Komitee könnte zusätzliche Untersuchung anstellen
Der FIFA droht zudem Ärger mit dem Internationalen Olympischen Komitee. Grund ist die Empfehlung 27 in dem Reformwerk "Agenda 2020" von IOC-Präsident Thomas Bach, die alle Verbände auf Good Governance verpflichtet. Bei Verstößen und unbefriedigender Aufarbeitung will das IOC künftig selbst eine Untersuchung anstellen. "Die Empfehlung besagt, dass die Basic Principles für alle gelten und von allen angewandt werden", sagte Bach der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Für den Fall von Verstößen erklärte er in dem Interview: "Es wird zunächst eine Selbstevaluierung stattfinden. Und wenn die nicht befriedigend ist, könnte das IOC eine Evaluierung vornehmen. Danach sind weitere Gespräche und Maßnahmen möglich." Die Prinzipien der Good Governance im Sport sind in der Olympischen Charta verankert. Konkrete Bezüge auf FIFA-Chef und IOC-Mitglied Joseph Blatter und die FIFA im Allgemeinen vermied Bach allerdings.(dpa)