Frankfurt/Main. Es bleibt dabei: Dynamo Dresden wird den DFB-Pokal in der kommenden Saison nur als Zuschauer verfolgen. Nachdem der Verein in allen sportrechtlichen Instanzen gescheitert war, wollte sich der Traditionsclub vor einem Zivilgericht sein Startrecht einklagen - und scheiterte.
Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden bleibt in der kommenden Saison vom DFB-Pokal ausgeschlossen. Die Sachsen scheiterten mit ihrem Versuch, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main eine einstweilige Verfügung gegen den Pokalausschluss zu erwirken. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Freitag mit. Das OLG habe den Antrag von Dynamo als unbegründet zurückgewiesen und dem Verein bei einem Gegenstandswert von 130 000 Euro die Kosten des Verfahrens auferlegt, hieß es in der DFB-Mitteilung. Vom OLG gab es zunächst keine Bestätigung.
Dresden war wegen Fan-Ausschreitungen beim Pokalspiel gegen Hannover 96 am 31. Oktober 2012 für den Wettbewerb in der Saison 2013/2014 ausgeschlossen worden. Als letzte Instanz auf sportlicher Ebene hatte das Ständige neutrale Schiedsgericht am 14. Mai die vorangegangenen Urteile des DFB-Sportgerichtes vom 10. Dezember 2012 und des DFB-Bundesgerichtes vom 7. März 2013 bestätigt.
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Zur Begründung habe das OLG unter anderem angeführt, dass bereits ein endgültiger Schiedsspruch vorliege, mit dem der Antrag auf Zulassung zum DFB-Pokal abgelehnt worden war. Dieser Schiedsspruch habe die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils, hier es in der DFB-Mitteilung. Beim Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen handele es sich um ein echtes Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung, das verbindlich unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit entscheide. Deshalb hätten die Richter eine nochmalige, umfassende Prüfung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens für nicht zulässig angesehen.
Dynamo rief das Oberlandesgericht ohne Wissen des DFB an
"Das OLG verweist auf die abschließende Zuständigkeit unserer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit sowie des Ständigen neutralen Schiedsgerichts und lehnt eine eigene Entscheidungsmöglichkeit zu Recht ab", sagte Rainer Koch, DFB-Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen, und begrüßte die klare Begründung des Oberlandesgerichts. Dresden habe den DFB vorab über die Anrufung des OLG nicht in Kenntnis gesetzt.
"Auch Dynamo sollte verstehen, dass ein geregelter Spielbetrieb nicht durchführbar wäre, wenn solche Fragen durch Ordentliche Gerichte aufgearbeitet und entschieden werden müssten", erklärte Koch. "Ohne die Akzeptanz der Sport- und Schiedsgerichtsbarkeit gäbe es im deutschen Fußball keinen gesicherten Wettbewerb mehr. Es ist deshalb zu hoffen, dass deren Entscheidungen nunmehr auch von Dynamo Dresden akzeptiert werden." (dpa)