Ein Prozess ist noch keine Verurteilung, daran ändert auch eine Selbstanzeige nichts. Deswegen muss Uli Hoeneß nicht automatisch als Bayern-Chef zurücktreten - zumal er kein öffentlicher Amtsträger ist und auch seine positiven Verdienste berücksichtigt werden sollten.

Uli Hoeneß wird wegen Steuerhinterziehung der Prozess gemacht. Muss er deshalb automatisch als Bayern-Präsident und Aufsichtsratschef zurücktreten? Nein.

Denn erstens ist ein Prozess noch keine Verurteilung. Hoeneß gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig. Daran ändert auch seine Selbstanzeige nichts.

Zweitens ist Hoeneß, anders als ein Politiker oder Bischof, kein öffentlicher Amtsträger. Sein Gehalt beim FC Bayern stammt nicht aus Steuergeld. Keiner ist gezwungen, den Klub als Mitglied oder Ticket-Käufer finanziell zu unterstützen.

Drittens steht dem Steuervergehen eine Vielzahl von Fällen gegenüber, in denen Hoeneß als Vereinsboss oder Privatmann uneigennützig Hilfe leistete, Menschen vor dem privaten Absturz rettete, oft ohne großes Aufhebens. Das macht einen Steuerbetrug nicht ungeschehen; doch das große Verdienst, das im deutschen Vereinssport beispielhaft ist, bleibt. Und es hat Gewicht.

Schließlich wird Hoeneß zumindest auf Schalke und in Dortmund noch gebraucht – als fußballerisches Feindbild. Ohne das Großmaul wären einem die Bayern ja fast sympathisch. Fast.

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