Münster. . Mit vier Wochen Dauerarrest hat das Landgericht Münster am Dienstag einen 15-Jährigen verurteilt. Er hatte im September 2011 zu einem Fußballspiel des VfL Osnabrück gegen Preußen Münster einen Sprengkörper zum Stadion mitgebracht. Gezündet hatte ihn ein anderer. 33 Menschen wurden verletzt.

Gut eineinhalb Jahre nach einer Explosion im Fußballstadion des VfL Osnabrück hat eine Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster einen 15-jährigen Zuschauer verurteilt. Er war angeklagt wegen Beihilfe zur Körperverletzung und Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Bei dem Anschlag wurden damals insgesamt 33 Menschen zum Teil schwer verletzt, darunter fünf Kinder.

Es war das Spitzenspiel der dritten Liga, das der VfL Osnabrück gegen den SC Preußen Münster am 10. September 2011. Der vermeintliche Fußball-Knaller aber blieb vor allem in Erinnerung, weil zwei Personen aus dem Tross der Münsteraner Fans dort einen Sprengstoffanschlag verübten.

Gericht spricht Arreststrafe als "Warnschuss" aus

Ein 24-jähriger Italiener hatte in seinem Prozess vor dem Landgericht Osnabrück die Tat gestanden. Er hatte eingeräumt, den Sprengkörper damals im Stadion gezündet zu haben. In dem Verfahren in Münster ging es nun um seinen Bekannten. Der 15-jährige Jugendliche soll den Sprengkörper zum Spiel mitgebracht und dem 24-Jährigen dort übergeben haben.

Die 1. Große Jugendstrafkammer sah die Vorwürfe gegen den damals 15-Jährigen als erhärtet an. Und die Richter waren überzeugt davon, der Jugendliche habe gewusst, dass der Sprengkörper in Richtung der gegnerischen Fans geworfen werden sollte. Und dass er viele Menschen verletzen könnte.

Bei der Verhandlung vor der Jugendstrafkammer war Publikum nicht zugelassen, wie in Jugendstrafverfahren üblich. Das Gericht verurteilte den Jugendlichen zu vier Wochen Dauerarrest, als "Warnschuss", und zwei Jahren Jugendstrafe zur Bewährung. Als Bewährungsauflage muss der Jugendliche unter anderem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. (dae/WE)