Frankfurt/Main. . Bei Ausschreitungen im Spiel gegen den VfL Osnabrück wurden 28 Personen und 15 Polizeibeamte mit Feuerwerkskörpern verletzt. Das DFB-Sportgericht entschied nun, dass Münster bei den nächsten zwei Auswärtsspielen auf seine Fans verzichten muss.
Fußball-Drittligist Preußen Münster muss in den beiden nächsten Auswärtsspielen auf die Unterstützung seiner Fans verzichten. Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aufgrund der Vorkommnisse während des Punktspiels zwischen dem VfL Osnabrück und den Münsteranern am 10. September. Außerdem müssen die Westfalen eine Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro und für die Mindereinnahmen durch die Sanktionen gegen ihre Fans jeweils 9000 Euro Schadenersatz an die beiden gastgebenden Vereine zahlen.
Betroffen von dem Urteil sind die beiden Auswärtsspiele am 1. Oktober beim SV Wehen Wiesbaden und am 22. Oktober bei Rot-Weiß Erfurt. Die Gäste-Fanblöcke müssen in diesen Begegnungen frei bleiben.
In Osnabrück wurden durch einen Feuerwerkskörper, der beim Einlaufen der beiden Mannschaften aus dem Münsteraner Zuschauerblock geworfen wurde, im ehemaligen Spielertunnel insgesamt 28 Personen und 15 Polizeibeamte verletzt. Fünf Ordnungshüter mussten sogar schwer verletzt in ein Krankenhaus transportiert werden. Zudem wurden im Fan-Block der Preußen während der Begegnung weitere Feuerwerkskörper gezündet.
24-Jähriger festgenommen
Am vergangenen Freitag hat die Polizei einen 24-Jährigen aus Münster festgenommen. Der Mann steht unter dem Verdacht, der Werfer eines Sprengkörpers bei besagtem Spiel gewesen zu sein. Die Ermittler kamen ihm aufgrund von Videoaufnahmen auf die Spur. Der Tatverdächtige soll inzwischen gestanden haben, den Knallkörper geworfen zu haben. Er betonte allerdings, er habe niemanden verletzen wollen.
Der VfL Osnabrück muss derweil 5500 Euro Strafe wegen des nicht ausreichenden Ordnungsdienstes beim Spiel gegen Münster und dem Fehlverhalten seiner Fans in der Begegnung beim SV Darmstadt 98 zahlen. (sid)