Berlin. Für den DOSB gilt im Dopingfall der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein die Unschuldsvermutung. Das gab das Präsidium am Samstag in einer Pressemitteilung bekannt.
Für den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gilt im Dopingfall der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein die Unschuldsvermutung. Das gab das DOSB-Präsidium am Samstagmorgen in einer Pressemitteilung bekannt.
"Das Präsidium des DOSB ist bestürzt über die Dopingsperre gegen Claudia Pechstein, die der Internationale Eislauf-Verband ausgesprochen hat. Es stellt jedoch fest, dass ein positiver Dopingtest nicht vorliegt und die Sanktion allein auf Indizien beruht. Die Beweiskraft dieser Indizien wird von namhaften Sachverständigen bezweifelt. Es wird von dem vor dem CAS laufenden Verfahren abhängen, ob dem Internationalen Verband der Beweis eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln gelingt", heißt es in dem Schreiben.
Pechstein beteuert Unschuld
Claudia Pechstein habe dem DOSB-Präsidium gegenüber beteuert, niemals gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen zu haben. "Dies möchte sie gegenüber dem CAS belegen. Während bei einem positiven Test die Unschuldsvermutung aufgehoben wäre, gilt sie im vorliegenden Fall aufgrund der völlig unterschiedlichen Sachlage weiter", heißt es in der Pressemitteilung.
Der Eislauf-Weltverband ISU hatte Pechstein am Freitag wegen "abnormaler Werte und abnormaler Veränderungen" im Blutprofil Pechsteins für zwei Jahre gesperrt und berief sich auf einen Test während der Mehrkampf-WM am 6. und 7. Februar im norwegischen Hamar.