Berlin. Claudia Pechstein muss ihre Hoffnungen auf eine Rückkehr in die Spitzenförderung der Bundespolizei zunächst begraben. Ein entsprechender Antrag wurde abgelehnt.

Die fünfmalige Olympiasiegerin Claudia Pechstein muss ihre Hoffnungen auf eine Rückkehr in die Spitzenförderung der Bundespolizei zunächst begraben. Die 36. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin lehnte einen entsprechenden Antrag der Eisschnellläuferin am Dienstag ab. Gegen den Beschluss wird Pechstein nach Aussage ihres Managers Ralf Grengel beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg allerdings Beschwerde einlegen.

"So lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, wird es dazu keinen weiteren Kommentar geben", teilte Grengel am Dienstagmittag mit.

Mit ihrem Eilantrag wollte Pechstein geltend machen, dass sie zu Unrecht gesperrt worden sei, da sie nach eigenen Angaben nicht gedopt habe. Ihr stehe die Sportförderung zu, da sie nach Ablauf ihrer Sperre am 8. Februar wieder zur Weltspitze gehöre, lautete ihre Argumentation.

Sorgfältige Auswahl

Das Gericht hielt es aber für fraglich, "ob die Antragstellerin sich auf ein subjektives Recht auf Aufnahme in die Sportförderung berufen" kann. Darüber hinaus sei vor dem Hintergrund einer geringen Zahl an Förderstellen nicht zu beanstanden, wenn eine besonders sorgfältige Auswahl der förderungswürdigen Spitzensportler erfolge.

Bei der Entscheidung über die Wiederaufnahme in die Sportförderung habe die Antragsgegnerin neben dem Lebensalter vor allem berücksichtigen müssen, dass Pechstein nach den sogenannten Osaka-Regeln des Internationalen Olympischen Komitees nicht berechtigt sei, an den Olympischen Spielen in Sotschi 2014 teilzunehmen, hieß es in der Mitteilung des Gerichts weiter.

Die Osaka-Regeln besagen, dass ein wegen Dopings für mindestens ein halbes Jahr gesperrter Athlet nach Ablauf der Sperre für die kommenden zwei Olympischen Spiele nicht startberechtigt ist.

Pechstein war vom Eislauf-Weltverband ISU nach dem indirekten Dopingnachweis wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Entsprechend dürfte sie bei den Spielen in London 2012 und Sotschi 2014 nicht starten. (sid)