Frankfurt/Main. .
Der Sportrechtler Christoph Schickardt geht hart mit den abwanderungswiligen Bundesligaprofis Jefferson Farfan und Demba Ba ins Gericht. Ihr Verhalten sei „asozial“ und erinnere an „Raubrittertum“.
Der Sportrechtler Christoph Schickhardt hat das Verhalten der abwanderungswilligen Fußball-Profis Jefferson Farfan vom Vizemeister Schalke 04 und Demba Ba von 1899 Hoffenheim als „Raubrittertum“ und „asozial“ bezeichnet. „Das ist absolut unanständig und wider jede Rechtsordnung“, sagte der 55-Jährige dem Fachmagazin Kicker.
Schickhardt rät den Bundesliga-Klubs, generell konsequent zu bleiben. „Meine Erfahrung aus 30 Jahren Tätigkeit sagt mir, dass sich die Vereine nicht erpressen lassen dürfen. Man muss die Spieler in die Amateurelf stecken, aus dem Profibereich abziehen und bei den Spielen auf die Tribüne setzen. Kein Einsatz. Keine Prämien. Keine Öffentlichkeit“, sagte Schickhardt. Das koste zwar mittelfristig Geld, rechne sich aber langfristig.
Problem Bosman-Urteil
Ba war in Hoffenheim in den Streik getreten und hatte die Reise ins Trainingslager nach La Manga verweigert, um einen Wechsel zu erzwingen. Farfan war drei Tage nach dem Vorbereitungsauftakt im neuen Jahr nach Belek nachgereist und hatte zuvor in einem Zeitungsinterview in seiner Heimat seine Wechselabsichten unterstrichen.
„In beiden Fällen handelt es sich um Arbeitsverweigerung. Im normalen Arbeitsleben führt dies zur fristlosen Kündigung, mindestens aber zu einer Abmahnung bei Androhung der fristlosen Kündigung im Wiederholungsfall“, erklärte Schickhardt, unterstrich zugleich aber auch das Problem: „Seit dem Bosman-Urteil von 1995 ist das leider das Beste, was einem guten Spieler passieren kann. Denn nach nationalem Arbeitsrecht kann der Spieler dann im Prinzip ohne Ablöse-Entschädigung zu einem anderen Klub wechseln und dort noch mehr verdienen.“
Schickhardt rät den Vereinen in hartnäckigen Fällen, den Spieler, die Berater und den abwerbenden Verein beim Weltverband FIFA anzuzeigen. Das schrecke in jedem Fall ab. (sid)