Köln/Lausanne. .

Die wegen Dopingverdachts noch bis Februar 2011 gesperrte Eisschnell-Läuferin Claudia Pechstein darf weder bei den Spielen in London 2012 noch in Sotschi 2014 antreten. Die Athletin will derweil weiter klagen.

Claudia Pechstein darf auch bei den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi nicht starten. Die Zulassungsbestimmungen des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) aus dem Jahr 2008, die sogenannten Osaka-Regeln, besagen: Ein wegen Dopings für mindestens ein halbes Jahr gesperrter Athlet ist nach Ablauf der Sperre für die kommenden zwei Olympischen Spiele nicht startberechtigt.

Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Pechstein war vom Eislauf-Weltverband ISU nach dem indirekten Dopingnachweis wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre bis Februar 2011 gesperrt worden. Entsprechend darf sie bei den Spielen in London 2012 und Sotschi 2014 nicht starten. Die 38 Jahre alte Berlinerin hatte stets betont, dass sie nach Ablauf ihrer Dopingsperre auf die Eisbahn zurückkehren werde - auch mit dem Ziel Sotschi 2014.

„Gestohlene Spiele“

Pechstein hatte unter anderem gesagt, sie wolle sich ihre „gestohlenen sechsten Olympischen Spiele zurückholen“. Deutschlands erfolgreichste Winter-Olympionikin konnte wegen ihrer Dopingsperre nicht an den Winterspielen 2010 in Vancouver teilnehmen.

Auf SID-Anfrage erklärte eine IOC-Sprecherin zwar, dass jeder Dopingfall anders gelagert sei und im Fall Pechstein die Sperre durch die ISU und nicht durch das IOC verhängt worden sei, bevor sie durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS bestätigt wurde. Die betreffende IOC-Regel sei aber „ganz eindeutig“ und immer noch „gültig für alle Athleten“.

Pechstein, die am Montag in Berlin ihre Autobiographie vorstellen wird, war zuletzt vor dem Schweizer Bundesgericht mit dem Versuch gescheitert, eine Neuaufnahme der Verhandlung vor dem CAS durchzusetzen. Nun will sie vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte in Straßburg klagen. (sid)