Monaco. Sprinter Tom Boonen darf bei der Frankreich-Rundfahrt an den Start gehen. Der Belgier war Ende April zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres positiv auf Kokain getestet worden.
Sieg auf der ganzen Linie für Tom Boonen, herbe Schlappe für den Tour-Veranstalter: Der belgische Rad-Star darf bei der 96. Frankreich-Rundfahrt starten. Das entschied das Sportgericht des französischen Olympia-Komitees (CNOSF) 24 Stunden vor dem Start der ersten Etappe. Der Tour-Veranstalter ASO hatte Boonen den Start nach einem positiven Kokaintest verweigert.
"Es waren drei Monate voller Stress. Es wird jetzt schwierig, sich auf das Rennen zu konzentrieren, aber ich bin nicht auf Rache aus", sagte Boonen während einer Pressekonferenz in Monte Carlo. Sein Anwalt Jean-Louis Dupont sagte, es wäre offensichtlich, dass Boonen von der ASO diskriminiert worden war. Die Entscheidung des CNOSF-Gerichts ist endgültig, die ASO nahm sie zur Kenntnis: "Wir hoffen, dass Boonen sich während der Tour vorbildlich verhalten wird."
"Ich weiß, dass ich nicht willkommen sein werde"
Boonen steht trotz der für ihn frohen Kunde ein schwerer Gang bevor. "Ich weiß, dass ich nicht willkommen sein werde. Aber ich muss diese negativen Kräfte in Stärke umwandeln und diese wird mir gute Resultate ermöglichen", hatte der in Belgien als Volksheld verehrte Sprinter bereits vor dem Urteil gesagt.
Im April war Boonen wenige Tage nach seinem Sieg beim Klassiker Paris-Roubaix zum dritten Mal positiv auf Kokain getestet worden. Allerdings resultierte der Befund erneut aus einer Trainingskontrolle, womit der 28-Jährige sportrechtlich nicht zu belangen war. Der Weltverband UCI kündigte zwar Nachforschungen an, blieb aber bis zum Tourstart tatenlos.
Die ASO hatte jedoch prompt auf die Nachricht reagiert und Boonen den Start bei der Grande Boucle untersagt. Auf einen Kompromiss wollte sich der mächtige Tour-Veranstalter nicht einlassen, alle Gespräch mit dem Quick-Step-Rennstall verliefen ergebnislos.
Doch Boonen wollte keinen Rückzieher machen, nachdem er die Tour bereits im vergangenen Jahr wegen des gleichen Vergehens vor dem Fernseher hatte verfolgen müssen. Seine Anwälte entschieden sich zunächst für den Gang vor ein Zivilgericht in Nantes, das sich jedoch für nicht zuständig erklärte.
Obwohl das CNOSF-Gericht angerufen wurde, war bis zuletzt fraglich, ob die Entscheidung rechtzeitig vor Beginn der Tour fallen würde. Nach einer Anhörung am Donnerstag hatte das Gericht die Entscheidung nicht wie erwartet gleich getroffen, sondern weiter vertagt.