Lausanne. Teilerfolg für die wegen Dopings gesperrte Eisschnellläuferin Claudia Pechstein: Der Internationale Sport-Gerichtshof CAS hob die gegen sie verhängte Trainingssperre auf.

Claudia Pechstein hat im Kampf um die Fortsetzung ihrer Karriere einen wichtigen Teilerfolg verbucht. Der Internationale Sport-Gerichtshof CAS bestätigte zwar die derzeit gültige Wettkampfsperre gegen die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin, Pechstein darf aber ab sofort wieder an offiziellen Trainingseinheiten der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) teilnehmen. Das gab der CAS am Freitag bekannt.

Damit darf sich die 37-Jährige, die wegen der Sperre beim CAS einen Eilantrag eingereicht hatte, weiterhin Hoffnungen auf eine Teilnahme an ihren sechsten Olympischen Spielen 2010 in Vancouver machen. Der CAS setzte für Pechstein überraschend einen Teil des Codes der Welt-Antidoping-Agentur WADA außer Kraft (Artikel 10.10. 1), demzufolge gesperrten Athleten auch die Teilnahme an Trainingsmaßnahmen verboten ist. Der grundsätzliche Spruch des CAS zur Zwei-Jahres-Sperre von Pechstein im Herbst soll von dieser Entscheidung unberührt bleiben.

Anhand von Indizien gesperrt

"Bei aller Kraft, die Claudia hat: Sie kann nicht nur alleine trainieren und dann davon ausgehen, dass sie in Vancouver startet. Das ist so gut wie unmöglich", hatte DESG-Präsident Gerd Heinze vor der CAS-Entscheidung über den Eilantrag gesagt. Pechsteins Anwalt Simon Bergmann hatte ein dauerhaftes Trainingsverbot für seine Mandantin als "irreparablen Schaden" bezeichnet.

Der Eislauf-Weltverband ISU hatte Pechstein wegen auffälliger Blutwerte nur anhand von Indizien und ohne positiven Befund für zwei Jahre gesperrt. Die fünfmalige Olympiasiegerin bestreitet den Vorwurf des Blutdopings vehement.