Düsseldorf. . Im Zusammenhang mit der umstrittenen WM-Vergabe hatte Theo Zwanziger Katar als “Krebsgeschwür des Weltfußballs“ bezeichnet.
Der Streit zwischen dem Fußballverband des Golf-Emirats Katar und dem früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger kommt vor das Landgericht Düsseldorf. Die Unterlassungsklage des WM-Gastgebers von 2022 gegen Zwanziger wird am 2. Februar 2016 verhandelt, bestätigte am Dienstag eine Sprecherin des Gerichtes.
Zwanziger hatte am 2. Juni in einem Interview Katar im Zusammenhang mit der umstrittenen Vergabe der WM 2022 als "Krebsgeschwür des Weltfußballs" bezeichnet. In einer Mitteilung der katarischen Botschaft hieß es damals, die Äußerung sei "eine nicht hinnehmbare Verleumdung und Herabwürdigung seiner Bürger und staatlichen Gemeinschaft". Deshalb hat ihn der Fußballverband von Katar auf Unterlassung verklagt. Die Aussage sei eine Kollektiv-Beleidigung, heißt es in der Klage. Zuvor hatte Zwanziger eine von ihm geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben.
Das ehemalige Exekutivmitglied des Weltverbandes FIFA hatte Mitte Juli nach Bekanntwerden der Klage gelassen reagiert. Bisher liege dem Gericht keine Klageerwiderung vor, erklärt die Gerichtssprecherin. Dazu habe der Beklagte bis Ende September Zeit. (dpa)