Essen. Die Kosten fürs Pflegeheim steigen erneut. Was die Pflegeversicherung 2025 zahlt, welche Kosten Familien tragen und wann man widersprechen kann

In NRW werden immer mehr Menschen zum Pflegefall. Fast 1,4 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen benötigen professionelle oder familiäre Pflege, rund 170.000 von ihnen leben in einem der über 3000 Pflegeheime. Ihre Pflege und Betreuung rund um die Uhr ist besonders teuer, ein Heimplatz kann je nach Pflegegrad inzwischen mehr als 5000 Euro kosten. Was zahlt die Pflegeversicherung und was müssen Pflegebedürftige und ihre Familien bezahlen? Ein Überblick.

Wie setzen sich die Pflegeheimkosten zusammen?

Wer im Pflegeheim lebt, wird an den Kosten für Pflege und Unterkunft beteiligt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem sogenannten Heimentgelt werden auch Unterkunft und Verpflegung bezahlt, die Instandhaltung des Gebäudes und sogar anteilig die Ausbildung von Pflegepersonal. In NRW zahlen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zum Stichtag 1. Januar 2025 im Schnitt 1250 Euro für Unterkunft und Verpflegung und 621 Euro für Investitionskosten. Das geht aus neuen Daten des Verbands der Ersatzkasse (Vdek) hervor.

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Welche Pflegekosten trägt die Pflegeversicherung?

Die Pflegekosten machen den größten Anteil der monatlichen Heimkosten aus. Die Pflegekasse übernimmt hiervon nur einen Teil. Ihre Leistungen sind gedeckelt, sie richten sich nach dem Pflegegrad. Die Leistungen sind 2025 um 4,5 Prozent erhöht worden. Für die vollstationäre Pflege liegen sie nun bei:

  • Pflegegrad 2: Von 770 Euro auf 805 Euro
  • Pflegegrad 3: Von 1262 Euro auf 1319 Euro
  • Pflegegrad 4: Von 1775 Euro auf 1855 Euro
  • Pflegegrad 5: Von 2005 Euro auf 2096 Euro

Pflegekosten, die über diese Summen hinausgehen, müssen die pflegebedürftigen Menschen oder ihre Familien selbst tragen. Sie finden sich in den Abrechnungen im sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil wieder. Er liegt zum Stichtag 1. Januar 2025 in NRW bei 1695 Euro im Monat. Eingerechnet ist hier auch die Ausbildungsumlage. Sie liegt laut Vdek zum Stichtag 1. Januar 2025 bei 151 Euro in NRW.

Zu diesen Pflegekosten gibt es seit 2022 Zuschüsse des Bundes, die gestaffelt sind nach der Dauer des Aufenthaltes. Man muss keinen Antrag stellen, um die Zuschläge zu erhalten. Sie wurden zum 1. Januar 2024 erhöht:

  • 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten in den ersten zwölf Monaten im Pflegeheim
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten bei mehr als zwölf Monaten
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten bei mehr als 24 Monaten
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten bei mehr als 36 Monaten

Wann darf ein Pflegeheim das Entgelt erhöhen?

Ein Heim darf die Eigenanteile erhöhen, wenn die alltäglichen Kosten zur Pflege und Unterkunft steigen - dazu gehören Lohnerhöhungen fürs Personal oder gestiegene Energie- und Lebensmittelkosten. Das ist nach Darstellung vieler Heimbetreiber auch 2024 der Fall gewesen.

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Wie oft darf ein Pflegeheim das Heimentgelt erhöhen?

Dazu gibt es keine Vorgaben oder Einschränkungen. Die Kosten für Pflege und Betreuung setzen die Betreiber von Pflegeeinrichtungen aber nicht alleine fest. Sie verhandeln sie mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern, wie die Verbraucherzentrale NRW betont. Investitionskosten müssen zudem den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe vorgelegt werden.

Kann man Preiserhöhungen fürs Pflegeheim widersprechen?

Heime dürfen ihre Entgelte nicht ohne Weiteres erhöhen. Sie müssen schriftlich mitteilen, um welchen Betrag und ab wann der Eigenanteil erhöht werden soll. Die Erhöhung muss begründet werden: Laut Verbraucherzentrale muss das Pflegeunternehmen genau benennen, in welchen Bereichen Kosten gestiegen sind, dazu alte und neue Preise gegenüberstellen. Die pflegebedürftigen Menschen müssen spätestens vier Wochen vor der Erhöhung informiert werden.

Bewohnerinnen und Bewohner müssen der Erhöhung zustimmen. Sie können das verweigern, wenn das Schreiben nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Bei der Verbraucherzentrale gibt es dazu einen Musterbrief. Wenn keine Fehler gemacht wurden, kann man der Erhöhung nicht widersprechen. 

Gibt es eine Obergrenze für Entgelterhöhungen?

Nein, sagt Verena Querling, Rechtsanwältin und Referentin für Pflegerecht bei der Verbraucherzentrale NRW. „Die Entgelterhöhung muss sich zwar an Regeln halten. Sie ist aber im Ergebnis nach oben offen, wenn sich die Kosten tatsächlich wie angegebenen erhöht haben.“

Können höhere Heimkosten rückwirkend geltend gemacht werden?

Durchaus, solange die Regeln eingehalten werden. Für Angehörige kommen diese Schreiben oft überraschend. Nicht selten noch Monate und manchmal sogar Jahre nach dem Tod eines Menschen kann es Post vom früheren Pflegeheim geben, in dem Nachzahlungen eingefordert werden. Hintergrund ist laut Querling, dass sich Verhandlungen mit den Pflegekassen verzögern könnten, eventuell sogar eine Schiedsstelle angerufen werde.

„In NRW gab es auch vor einiger Zeit eine Rechtsprechung, auf deren Grundlage einige Heime rückwirkend Entgelterhöhung geltend gemacht haben. Daher können diese Verfahren sehr lange dauern“, so Querling. Sie warnt: „Die Forderungen des Heims können dann recht hoch sein.“

Was tun, wenn man Heimkosten nicht bezahlen kann?

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um den Eigenanteil zu bezahlten, gibt es staatliche Hilfe. In NRW sind das drei verschiedene Leistungen. Um die Mietkosten abzufedern, gibt es Wohngeld. In NRW können Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zudem Pflegewohngeld beantragen, mit dem die gesamten Investitionskosten übernommen werden können. Reicht auch das nicht, gibt es noch Hilfe zur Pflege, eine Form der Sozialhilfe.

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