Düsseldorf. Die Polizei soll laut Innenministerium die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Dagegen regt sich Protest. Das sind die Gründe
Nationalitäten von Tatverdächtigen künftig in Pressemitteilungen der Polizei NRW? Das lehnt der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen „entschieden“ ab. „Der geplante Erlass des Innenministeriums, der diese Änderung vorsieht, wird von uns als problematisch und gefährlich bewertet“, heißt es in einer Stellungnahme vom Mittwoch.
Die beabsichtigte Offenlegung der Nationalität von Tatverdächtigen soll laut Innenminister Herbert Reul (CDU), der sich das schon länger wünscht, für mehr Transparenz sorgen und Spekulationen entgegenwirken. Dass jede dritte aufgeklärte Tat in NRW im vergangenen Jahr von einem Nichtdeutschen begangen wurde, beunruhigt ihn zudem.
Bisher orientierte sich die Nennung am Kodex des Deutschen Presserats, der das nur „bei überwiegendem öffentlichem Interesse“ vorsah. Die Neufassung des Erlasses, so der Integrationsrat, könne zur Folge haben, dass Vorurteile und rassistische Stereotypen weiter verstärkt würden. „Durch die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen entsteht bei der Bevölkerung der Eindruck, dass diese entscheidend für das kriminelle Verhalten ist. Dies kann Rassismus schüren und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden.“
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Wissenschaftliche Studien hätten wiederholt gezeigt, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Migration gebe. Vielmehr belegten Studien, dass Kriminalität in erster Linie durch sozialen Status, Geschlecht und Alter bestimmt würden, nicht durch die Herkunft. So seien Menschen aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen überdurchschnittlich häufig in Straftaten verwickelt. Ungleichheiten in Bildung, Einkommen und Lebensbedingungen begünstigten kriminelles Verhalten. Insbesondere junge Männer begingen überproportional häufig Straftaten.
„Neuregelung birgt die Gefahr, dass gesellschaftliche Spannungen verschärft werden“
Werde die Nationalität künftig dennoch genannt, würden sich „gefährliche Stigmatisierungen“ voraussichtlich häufen, so der Integrationsrat. „Die geplante Neuregelung birgt die Gefahr, dass gesellschaftliche Spannungen verschärft werden, anstatt Lösungen auf Basis fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse zu finden“, moniert der Ratsvorsitzende Tayfun Keltek. Im Übrigen gelte für Tatverdächtige die Unschuldsvermutung. Keltek: „Wir fordern eine Überprüfung der Entscheidung und eine Rückkehr zu einem Ansatz, der auf sachlicher, nicht auf diskriminierender Basis beruht.“