Essen/Marl. In Marl wird eine Frau in ihrem Bett erstochen. Vor dem Landgericht Essen behauptet der Täter, in einem Computerspiel gefangen gewesen zu sein.

Es war eine Figur mit schwarz-goldenen Flügeln, die den Mord angeblich befohlen hatte. Eine Art Avatar aus dem Computerspiel „Avakin Life“. Der Angeklagte hatte sie selbst erschaffen. Seit Montag steht der 21-Jährige in Essen vor Gericht. Der Gartenbauhelfer aus Marl soll seine Nachbarin erstochen haben.

Als der Angeklagte von den Wachtmeistern in den Gerichtssaal geführt wurde, versteckte er sein Gesicht unter einer großen schwarzen Kapuze. Eine „Kante“, würde man wohl sagen – über 1,80 Meter groß, vielleicht 120 Kilo schwer.

Es war die Nacht auf den 10. November 2020, als er durch ein offenes Badezimmerfenster in die Wohnung seiner Nachbarin eingestiegen ist. Das Fliegengitter war offenbar leicht zu entfernen. Seine Nachbarin schlief bereits. Genau wie ihr vierjähriger Sohn. Auf beide hat er eingestochen. Immer wieder. Die Frau hatte keine Chance, der kleine Junge hat wie durch ein Wunder überlebt.

Über 40 Stich- und Schnittverletzungen hatten die Ärzte später gezählt

„Ich hatte doch nur auf Befehl gehandelt“, heißt es in einer Erklärung, die zum Prozessauftakt von seinem Verteidiger Hans Reinhardt verlesen wurde. Eine Stimme habe ihm aufgetragen, etwas „Böses“ zu tun. „Ich müsse doch sehen, wie es aussieht, wenn jemand stirbt.“ Über 40 Stich- und Schnittverletzungen hatten die Ärzte später allein bei der 27-Jährigen gezählt. Auch der Junge verlor durch zahlreiche innere Verletzungen massiv Blut. Sein Leben konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Wie es heißt, lebt er heute bei seinem Vater.

Die Tat will der Angeklagte wie ein Beobachter erlebt haben. „In der Wohnung sah ich eine Person wie mich, die aussah wie ich, und die ich beobachtete“, heißt es in der Erklärung seines Verteidigers. Diese Person sei zunächst in die Küche gegangen, habe dort zwei Messer geholt und dann das Schlafzimmer betreten. Die Frau sei wach geworden, habe geschrien. „Darauf stach diese Person, die ja ich war, so lange zu, bis sie aufhörte zu schreien.“ Dann sei er weiter ins Kinderzimmer gegangen. „Auch das Kind sollte still sein.“

WhatsApp-Nachricht an eine Freundin nach der Bluttat

Nach der Tat hatte der damals noch 20-Jährige einer Freundin eine WhatsApp-Nachricht geschrieben. „Ich habe Mist gebaut“, hieß es darin. Und dass er zwei Personen getötet habe. „Ich war total geschockt“, sagte die 32-Jährige bei ihrer Zeugenvernehmung vor der 24. Großen Strafkammer des Essener Landgerichts. Später sei auch ein Video gekommen, auf dem der schwer verletzte Junge zu sehen gewesen sei. Dazu ein Foto von einem der Tatmesser. „Es lag auf dem Teppich.“

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Sie und ein weiterer Freund hätten sich dann am Telefon beraten, dann wurde die Polizei alarmiert. Die Freunde hatten die Nachrichten erst gar nicht glauben wollen.

Die Beamten hatten den Angeklagten schließlich in Tatortnähe festnehmen können. Er wohnte noch bei den Eltern, war nach eigenen Angaben geflohen, als er Blaulicht gesehen habe. Drei bis vier Jahre hatte der 21-Jährige schon täglich am Computer gesessen. Angeblich habe ihm eine Stimme aus der virtuellen Welt schon früher befohlen, einen Mord zu begehen. „Die Stimme hatte mir den Befehl gegeben, auf meine Eltern und meine Schwester im Schlaf einzustechen“, so die Erklärung vor Gericht. „Die habe ich aber so lieb - und mich dann durchgesetzt und das doch nicht gemacht.“

Hintergrund der Tat soll eine schwere psychische Erkrankung sein

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Tatsächlich soll er jedoch schon vor der Schlafzimmertür der Eltern gestanden haben – mit einem Messer in der Hand. „Er war eigentlich ein sehr ruhiger, hilfsbereiter Mensch“, sagte die Zeugin, die den Angeklagten über „Avakin Life“ kennengelernt hatte. Man habe jeden zweiten Tag telefoniert, sagte sie den Richtern, manchmal auch über Stunden. Ein Treffen gab es dagegen nie.

Hintergrund der Tat soll eine schwere psychische Erkrankung sein. Der Angeklagte befindet sich schon jetzt in der geschlossenen Psychiatrie, nicht im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er zumindest nicht voll schuldfähig war.

Der Fall hatte damals so große Wellen geschlagen, dass sogar das englische Boulevardblatt „Sun“ darüber berichtet hatte – mit vollem Namen und ungepixelten Fotos. Die Anklage lautet auf Mord und Mordversuch. Mit einem Urteil ist voraussichtlich in der zweiten Junihälfte zu rechnen.