Köln. Wegen Mordes muss sich ab diesem Freitag ein 17-Jähriger in Köln verantworten. Er soll einen 18-Jährigen durch einen Messerstich getötet haben.
Wegen heimtückischen Mordes steht ein 17-jähriger Jugendlicher seit Freitag vor dem Kölner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im vergangenen Juli auf der Partymeile Zülpicher Straße einen 18-Jährigen erstochen zu haben. Bei dem Prozess vor der Jugendstrafkammer ist die Öffentlichkeit nicht zugelassen. Am ersten Verhandlungstag habe der Angeklagte keine Aussagen gemacht, sagte ein Gerichtssprecher.
Laut Anklage hatte es kurz vor der Tat eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen junger Männer gegeben, bei der der Angeklagte durch eine geworfene Flasche verletzt worden sein soll. Als er einige Zeit später auf den 18-Jährigen traf, soll er diesen für ein Mitglied der gegnerischen Gruppe gehalten haben. Daraufhin soll der 17-jährige Türke dem Opfer sofort mit einem Messer einen kraftvollen Stich in die Brust versetzt haben. Der junge Mann starb im Krankenhaus.
Die Polizei hatte ursprünglich einen anderen aus der Gruppe des damals 16-Jährigen festgenommen. Eine Woche nach der Tat verdichteten sich jedoch die Hinweise auf einen Verwandten dieser Person. Am 7. August wurde der inzwischen 17 Jahre alt Gewordene dann in einer Wohnung im Kölner Stadtteil Nippes festgenommen, teilte die Polizei damals in einer Pressemitteilung mit. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Haftbefehl erwirkt.
Tod auf Kölner Partymeile: Anklage geht von Mord aus Heimtücke aus
Die Staatsanwaltschaft geht nach Angaben des Gerichtssprechers von Mord aus Heimtücke aus, weil das Opfer völlig unvermittelt angegriffen worden sein soll. Für den Prozess sind elf Verhandlungstage bis Ende März angesetzt.
Diese Tat sowie weitere Bluttaten in Ausgehvierteln in Köln und Düsseldorf hatten im vergangenen Jahr eine Diskussion um Sicherheit und Waffenverbote ausgelöst. Als Folge richtete die Landesregierung im Dezember auf der Zülpicher Straße, den Kölner Ringen sowie in der Düsseldorfer Altstadt Waffenverbotszonen ein. Zu bestimmten Zeiten ist es dort nun verboten, Elektroschocker, Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern, Reizgas und Pfefferspray bei sich zu tragen. (dpa/Red)