NRW.. Familienfeier mit Kindern? Kurzurlaub? Kirche? Nach Corona-Ostern 2020 wird es auch 2021 nicht besser. Die NRW-Regeln im Überblick.

Das zweite Jahr in Folge verhagelt Corona das Osterfest. Schon im vergangenen Jahr waren Osterurlaub, Gottesdienst und große Familienfeiern im Restaurant kaum möglich – und Ostern 2021 sieht es kaum besser aus. Die hohe Inzidenz macht die Hoffnung auf Lockerungen wie an Weihnachten zunichte. Hier die Regeln für NRW im Überblick:

Familienfeiern:

Kaffeetafeln im großen Stil sind zu Ostern auch in NRW nicht erlaubt – es dürfen weiterhin nur zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen zusammensein, natürlich plus Kinder unter 14 Jahren. Partys und vergleichbare Feiern sind an Ostern also tabu. Für die meisten Familien ist damit aber der Besuch bei Oma und Opa möglich. Wichtig: Paare, die nicht gemeinsam wohnen, gelten trotzdem als ein gemeinsamer Hausstand.

Ostermenü vom Restaurant:

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Nachdem die anfangs geplante "Osterruhe" nach massiver Kritik vom Tisch ist (eigentlich hätte ab Gründonnerstag auch die Gastronomie schließen müssen), ist die Abholung von Speisen jetzt doch möglich. Dem Fünfgänge-Ostermenü als Takeaway steht also nichts im Wege!

Für Verwandtenbesuch ins Hotel:

Das geht in NRW (anders als an Weihnachten) nicht! Hotels, Pensionen und Co. dürfen nur Geschäftreisende beherbergen. In den anderen Bundesländern gilt dasselbe.

Zum Oster-Gottesdienst in die Kirche:

Nach dem letzten Coronagipfel hatten Bund und Länder die Gemeinden noch gebeten, auf Gottesdienste zu verzichten. Aber schon zwei Tage danach hieß es aus dem Kanzleramt: Gottesdienste zu Ostern können unter Hygieneauflagen stattfinden: Mindestabstand, Maskenpflicht, Teilnahmelisten, kein gemeinsames Singen...

Urlaub in NRW, Deutschland, Ausland:

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Grundsätzlich bittet das Land: Wer nicht reisen muss, sollte es nicht tun! Erlaubt wäre es aber. Wer eine eigene Ferienwohnung besitzt oder dauerhaft gemietet hat, darf dorthin. Das Gleiche gilt für Dauerstellplätze. Anders sieht es beim Urlaub im Hotel aus: "Beherbergungsbetriebe" dürfen Urlaubsreisende nicht übernachten lassen, auch außerhalb von NRW nicht. Wer ins Ausland reist, muss die dortigen Einreiseregeln beachten. Belgien etwa lässt vor Ostern keine Touristinnen und Touristen ins Land, und die Niederlande verlangen einen Negativ-Test. Zudem plant das Land eine Quarantäne-Regel. Andersherum müssen Reiserückkehrende in Quarantäne, wenn sie aus dem Urlaub in einem Risikogebiet heimkommen.

Shopping-Ausflüge in die Niederlande:

Venlo, Roermond und andere niederländische Städte ziehen zu Ostern viele Shoppinggäste aus Deustchland an. Aber in diesem Jahr appellieren die Städte: Kommen Sie nicht! Denn auch in den Niederlanden ist Einkaufen nur mit Termin möglich, was viele Deutsche nicht wissen. Außerdem ist nicht alles geöffnet. Von der Testpflicht bei der Einreise ganz abgesehen...