Essen. Das NRW-Gesundheitsministerium hat Regeln für Corona-Tests an Schulen und Kitas aufgestellt. Was das für Eltern, Lehrer und Erzieher bedeutet.

  • Es gibt neue Corona-Regeln für Schulen und Kitas in NRW.
  • Bei Symptomen können Lehrkräfte die Teilnahme am Unterricht von einem negativen Test abhängig machen.
  • Das ist die neue Test-Regelung.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat verbindlich die Voraussetzungen für Coronatests und Betreuung in Kitas und Schulen geregelt.

Lesen Sie hier, welche Corona-Regeln im neuen Schuljahr gelten

Die auf seiner Homepage veröffentlichte Neufassung der ab 8. August gültigen Corona-Schutzverordnung definiert Durchgriffsrechte für Erzieher und Lehrkräfte bei ungetesteten Kindern mit typischen Symptomen.

Corona: Eltern sollen Tests gestellt bekommen

Grundsätzlich sollen Eltern über Kitas und Schulen Corona-Schnelltests gestellt bekommen, um ihre Kinder anlassbezogen und freiwillig zu Hause testen zu können. Das hatten die Ministerinnen für Familie und Schule vergangene Woche angekündigt.

Dorothee Feller (CDU), NRW-Schulministerin, kündigt Selbsttests für Schülerinnen und Schüler nach den Ferien an.
Dorothee Feller (CDU), NRW-Schulministerin, kündigt Selbsttests für Schülerinnen und Schüler nach den Ferien an. © Malte Krudewig/dpa | Unbekannt

Zum Schulbereich heißt es in der neuen Verordnung, bei Unterrichtsveranstaltungen und Betreuungsangeboten mache die verantwortliche Lehr- oder Betreuungsperson „die weitere Teilnahme von Schülerinnen und Schülern, die offenkundig typische Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen, vom negativen Ergebnis eines unter Aufsicht durchgeführten Coronaschnelltests abhängig“.

Neue Corona-Schutzverordnung gilt zunächst bis zum 25. August

Falls hingegen ein zu Hause gemachter Negativtest vom selben Tag vorgelegt werde, werde darauf verzichtet. Eine entsprechende Bestätigung müsse bei minderjährigen Schülern von mindestens einem Sorgeberechtigten kommen. „Nur bei einer offenkundigen, deutlichen Verstärkung der Symptome erfolgt eine neue Testung in der Schule“, stellt die zunächst bis zum 25. August geltende Verordnung klar.

Ähnlich lauten die Neuregelungen für den Bereich der Kitas und Kindertagesbetreuung. Auch hier können Betreuer oder Träger die Anwesenheit eines Kindes mit einschlägigen Anzeichen einer Atemwegserkrankung in der Einrichtung von einem tagesaktuellen Negativtest abhängig machen.

Corona-Selbsttest am ersten Tag nach den Ferien

Am ersten Schultag nach den Sommerferien - also am 10. August oder einen Tag später für Erstklässler - erhalten alle Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen, wie Ministerin Dorothee Feller (CDU) angekündigt hatte. Die NRW-Schulministerin hier im Interview.

Das Gesundheitsministerium hält zudem seine Empfehlungen für die bekannten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen für Privatpersonen, Unternehmen und Veranstaltungen aufrecht: Dazu zählen Impfen, 1,5 Meter Mindestabstand zu fremden Personen, Maske in Innenräumen, wo kein Abstand eingehalten werden kann, und gründliches Händewaschen. (dpa)

Diese Corona-Regeln gelten in den Schulen in NRW:

  • Maskenpflicht: Es gibt keine Maskenpflicht, das Tragen wird aber auf freiwilliger Basis empfohlen.
  • Schulweg/ÖPNV: In den öffentlichen Verkehrsmitteln - also zum Beispiel auch in Schulbussen - müssen weiter Masken getragen werden.
  • Corona-Tests: Es gilt keine Testpflicht, sondern es soll nur bei Symptomen oder bei einem Corona-Fall im Umfeld getestet werden.

Lesen Sie hier den Kommentar: Warum der Corona-Kurs der Schulministerin richtig ist