Düsseldorf/Essen. Geimpfte, Genesene und negativ Getestete in Städten und Kommunen mit einer stabilen Inzidenz unter 100 haben ab 15. Mai wieder mehr Freiheiten.

  • In Städten und Kommunen, deren Inzidenzwert mindestens fünf Tage unter 100 liegt, bekommen Geimpfte, Genesene und negativ Getestete ab Samstag, 15. Mai, wieder mehr Freiheiten.
  • So dürfen Hotels und Außengastronomie wieder öffnen. Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Gäste empfangen.
  • Bei entsprechendem Nachweis dürfen Kunden in den Städten mit niedriger Inzidenz zudem wieder ohne Termin shoppen gehen.

Nach monatelangen Schließungen und massiven Umsatzeinbrüchen haben Handel und Gastronomie in Nordrhein-Westfalen wieder eine Öffnungsperspektive: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) haben am Mittwoch in Düsseldorf einen Überblick gegeben, mit welchen Freiheiten Geimpfte, Genesene und negativ Getestete ab dem 15. Mai wieder rechnen können.

Pinkwart: "Von Normalität sind wir noch weit entfernt"

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) dämpfte zu Beginn jedoch allzu große Erwartungen. Von Normalität sei NRW noch weit entfernt, das Bundesland stehe für einen "verantwortungsvollen Kurs".

NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart gab einen Überblick über die Lockerungen.
NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart gab einen Überblick über die Lockerungen. © dpa

Gleichwohl wolle NRW nun "einige Schritte gehen", um der Bevölkerung wieder eine Perspektive zu geben. Allen voran nannte Pinkwart das Gastgewerbe mit 400.000 Beschäftigten in NRW. Drei Viertel der Unternehmen sähen sich beim Blick in die Zukunft von einer Insolvenz bedroht, gut ein Drittel erwäge sogar eine Geschäftsaufgabe. Auch die Veranstaltungsbranche klage über Umsatzeinbußen von bis zu 80 Prozent.

Bei Inzidenz unter 100: Außengastronomie darf ab 15. Mai öffnen

"Nun sind wir an einem Punkt angekommen, an dem wir die Situation anders bewerten können als noch vor einigen Wochen", sagte Pinkwart mit Blick auf gesunkene Infektionszahlen, besser abgestimmte Hygienekonzepte sowie Schnell-Testungen.

Generell gilt, dass die Bundesnotbremse in Städten und Kommunen aufgehoben wird, deren Sieben-Tage-Inzidenz stabil - also mindestens fünf Tage - unter 100 liegt. Damit fallen etwa die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen weg. Zudem werden die Kontaktbeschränkungen gelockert: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Liegt die Inzidenz stabil unter 50, sind Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten möglich. Kinder bis 14 Jahre, Geimpfte und Genesene werden jeweils nicht mitgezählt.

Folgende Lockerungen sind für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete in Städten und Kommunen ab 15. Mai geplant:

Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 50 mit negativem Testergebnis / Impfung / Genesungsnachweis:

  • Öffnung der Außengastronomie.
  • Hotels und Campingplätze können wieder öffnen, dürfen aber nur 60 Prozent der Gesamtkapazität belegen.
  • Shoppen ohne Terminvergabe in Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen. Die Anzahl wird jedoch begrenzt auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter
  • Freiluftveranstaltungen mit bis zu 500 Gästen. Das gilt auch für Sportveranstaltungen - vorausgesetzt wird ein negativer Coronatest.
  • Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Schlössern, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung wieder möglich, der Platz aber begrenzt: Pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche ist ein Besucher erlaubt.
  • Freibäder dürfen ausschließlich zur Sportausübung wieder öffnen (keine Liegewiesen). Die Besucheranzahl wird begrenzt.
  • Kleinere Freizeiteinrichtungen, etwa Minigolfanlagen, Kletterparks und Hochseilgärten dürfen wieder öffnen, allerdings nur für Besucher mit negativem Test.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50:

  • Private Veranstaltungen sind draußen mit maximal 100, drinnen mit maximal 50 Gästen zulässig - jeweils mit negativem Testergebnis.
  • Die Kapazitätsbegrenzung für Hotels und andere touristische Einrichtungen fällt weg.
  • Shoppen ist ohne Termin oder Test möglich, allerdings wird die Anzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter begrenzt.
  • Restaurants und Cafés dürfen auch ihren Innenbereich öffnen. Voraussetzung sind Abstandsregeln sowie ein negatives Testergebnis für Gäste und Mitarbeiter. Auch Kantinen und Mensen dürfen wieder in Betrieb gehen.
  • Öffnung von Fitnessstudios und Hallensport, allerdings nur mit negativem Schnelltest, in Kleingruppen und mit Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung.
  • Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern und Konzerthäusern sind zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und eine mögliche Kontaktverfolgung.
  • Messen, Tagungen und Kongresse können wieder öffnen unter Hygieneauflagen und mit maximal einem Besucher pro sieben Quadratmeter Fläche.
  • Theater und Kultureinrichtungen dürfen wieder öffnen.
  • Freibäder dürfen auch ihre Liegewiesen öffnen, die Personenanzahl muss aber begrenzt werden. Zudem ist weiter ein negativer Test Pflicht.
  • Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen dürfen öffnen, Personenbegrenzung und negativer Test erforderlich.

Hotels können in Nordrhein-Westfalen für private Gäste unter Auflagen und bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen. Laut Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) muss man als Gast getestet, geimpft oder genesen sein. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen.

Der ADAC in NRW warnte bereits davor, dass Campingplätze in dieser Saison deutlich voller werden als in den Jahren vor der Pandemie. „Mit den Lockerungen wird die Nachfrage auch hier in den Regionen enorm ansteigen. Wer also in den kommenden Monaten eine Reise mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen plant, sollte seinen Wunschplatz unbedingt schon jetzt buchen. Sonst droht eine böse Überraschung“, riet der ADAC.

Messen ab Sieben-Tage-Inzidenz von 50 wieder möglich

Zudem eröffne NRW als erstes Bundesland wieder eine Perspektive für Messen, Tagungen und Kongresse: Veranstalter und Aussteller bekämen damit für die Zeit nach der Sommerpause eine Planungsgrundlage, sagte Pinkwart.

Neue Einreiseverordnung des Bundes

Laumann kündigte darüber hinaus eine neue Einreiseverordnung des Bundes an, die NRW besonders betreffe: Wer etwa aus den Niederlanden einreise, müsse anschließend mindestens fünf Tage in Quarantäne, ehe er durch einen Schnelltest wieder in den Alltag zurückkehren könne. Die neue Einreiseverordnung tritt bereits in der Nacht von MIttwoch auf Donnerstag (13. Mai) um Mitternacht in Kraft. (mit dpa)

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