Die Pfingsttage locken in die Niederlande. Aber was ist erlaubt im Nachbarland? Für Rückkehrer nach NRW haben sich die Regeln geändert.
Erst Pfingsten, dann Fronleichnam – ideale Tage eigentlich für einen Kurztrip in die Niederlande. Aber was ist derzeit überhaupt möglich? Und wie sieht es mit dem Sommerurlaub aus?
Darf ich überhaupt in die Niederlande fahren?
Ja, das dürfen sie. Aber nicht nur NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sagt: „Bleiben Sie zu Hause. Verzichten Sie auf Urlaubsreisen und Ausflüge ins Nachbarland.“ Noch immer nämlich gelten die Niederlande als Hochinzidenzgebiet. In der letzten Woche lag die Inzidenz dort bei 223, ist mittlerweile aber fallend. Selbst das Niederländische Büro für Tourismus und Convention rät derzeit noch von einem Besuch ab.
Kann ich denn dann dort überhaupt Urlaub machen?
Kommt darauf an, was sie unter Urlaub verstehen. Die nächtliche Ausgangssperre ist abgeschafft, Hotels und andere Unterkünfte sind geöffnet, viele Campingplätze auch. Wer allerdings auswärts essen möchte, kann das nur zwischen 12 und 18 Uhr und nur dort, wo es Außengastronomie gibt. Vom kommenden Mittwoch (19. Mai) an werden die Öffnungszeiten erweitert. Dann darf die Außengastronomie von 6 bis 20 Uhr öffnen. Das ermöglicht zwar ein ausgiebiges Frühstück, nicht aber einen langen Abend bei pilsje und Genever. Und selbst mit Heizstrahler und Wolldecke muss man den Verzehr von Frikandel oder Kibbeling im Freien bei Temperaturen zwischen neun und 14 Grad, die für die kommenden Tage angesagt sind, mögen. Genau wie die Regel, dass man – Mitglieder des eigenen Hausstandes ausgenommen – nur zu zweit an einem Tisch sitzen darf.
Welche Regeln gelten sonst?
In der Öffentlichkeit darf man sich mit maximal zwei Personen aus verschiedenen Haushalten treffen, dabei ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Für Personen über 13 Jahren besteht eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und allen öffentlich zugänglichen Räumen. Wer gegen die Regeln verstößt muss mit Bußgeldern von bis zu 400 Euro rechnen.
Was ist sonst noch geöffnet?
Ab Mittwoch (19. Mai) dürfen Zoos und Vergnügungsparks unter Auflagen wieder öffnen. Museen, Bibliotheken, Kinos und Theater bleiben aber weiterhin geschlossen.
Was ist mit den Geschäften?
Geschäfte des täglichen Bedarfs sind normal geöffnet, alle anderen nur mit limitierter Kundenzahl; Shoppen ohne Termin ist wieder möglich.
Muss ich denn in Quarantäne, wenn ich dort Urlaub mache?
Offiziell ja. Denn für die niederländische Regierung ist Deutschland derzeit auch ein Risikogebiet. Deshalb „rät“ sie Besuchern aus dem Nachbarland „dringend“ zu einer 10-tägigen Quarantäne – gerne auch in der angemieteten Ferienwohnung. Das sei trotz des Wörtchens „rät“ keine Empfehlung stellt ein Sprecher des niederländischen Gesundheitsministeriums auf Anfrage klar, sondern ein „Muss“. Allerdings, räumt er auch ein, könnten Verstöße bisher nicht geahndet werden, weil die Quarantäne noch nicht gesetzlich geregelt sei. Was erklären würde, warum Rückkehrer erzählen, sie seien bei ihrem Trip in die Niederlande nicht einmal kontrolliert worden. Das soll sich allerdings, so der Ministeriumssprecher weiter, ab 25. Mai ändern. Dann will die Regierung ein neues Quarantänegesetz in Kraft setzen.
Ich bin vollständig geimpft, bzw von Corona genesen. Welche Vorteile habe ich dadurch bei einer Reise in die Niederlande?
Bisher gar keine. Das Parlament werde „zu gegebener Zeit“ entscheiden, welche Ausnahmen man für solche Personen machen könne, so das Gesundheitsministerium.
Brauche ich einen Corona-Test bei der Einreise in die Niederlande?
Wer mit dem Auto oder dem regionalen Bus- und Bahnverkehr kommt – und das dürften die meisten Besucher aus NRW sein - benötigt bisher keinen. Auch das soll sich in Kürze ändern. Alle anderen Einreisenden brauchen bereits jetzt einen negativen Corona-PCR-Test bei der Einreise.
Was gilt bei der Rückkehr nach Deutschland?
Grundsätzlich gilt für alle Menschen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückreisen, eine Quarantänepflicht. In NRW griff bislang eine Sonderregelung: Einreisende konnten die Quarantänepflicht durch einen negativen Corona-Test aufheben. Wie NRW-Gesundheitsminister Laumann am Mittwoch mitteilte, entfällt diese Sonderregelung nun. Ein „Freitesten“ sei gemäß der erneuerten Einreiseverordnung des Bundes frühestens nach fünf Tagen möglich. Jeder der sich jetzt länger als 24 Stunden in den Niederlanden aufhalte und nicht zu den Grenzpendlern gehöre, müsse davon ausgehen, dass die neue Regelung gelte. Laut NRW-Gesundheitsministerium greife die Regelung ab Donnerstag, 13. Mai. Weiterhin gilt: Die Einreise muss vorher online angezeigt werden (www.einreiseanmeldung.de). Vollständig Geimpfte, also Menschen, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurück liegt, oder von Corona Genesene benötigen keinen Test.
Wie weise ich denn meine Impfung oder Genesung nach?
Geimpfte mit ihrem Impfpass, Genesene mit einem positiven PCR-Test. Der muss mindestens 28 Tage aber höchstens sechs Monate alt sein. Liegt die Erkrankung länger zurück, müssen es ein positiver PCR-Test und ein Impfpass mit einer eingetragenen Impfung sein. Nach einem halben Jahr nämlich lässt die Immunität von Genesenen nach. Um sie aufzufrischen, reicht dann allerdings eine Impfung
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Was ist bei einem Kurztrip in die Niederlande?
Bei einem Tagesaufenthalt brauchen Sie bei der Rückkehr zwar einen negativen Coronatest (PCR- oder Schnelltest), haben aber keine digitale Anmeldepflicht. Und natürlich liegt es in der Natur der Sache, dass Sie bei einer 24-Stunden–Reise in die Niederlanden dort nicht zehn Tage in Quarantäne müssen. Aber auch hier gilt der Rat aus Politik und Medizin: „Bleiben Sie zu Hause.“
Wie sieht es denn eigentlich mit dem Sommerurlaub aus? Nicht nur in Holland.
Auf den setzen viele Menschen im Land. „Wir verzeichnen eine sehr deutlich steigende Anfrage“, sagt etwa Detlef Schroer, Vertriebsleiter beim Duisburger Reiseveranstalter schauinsland-reisen. „Die gefragtesten Ziele sind die Balearen, Kanaren, Griechenland sowie die Dominikanische Republik.“