Berlin. Die Lokführer-Gewerkschaft GDL will von Dienstagabend an bundesweit neun Stunden lang streiken. Fern- und Regionalzüge sollen ebenso ruhen wie Güterzüge und S-Bahnen. Bekommen betroffene Passagiere ihr Geld zurück?
Die Lokführer-Gewerkschaft GDL will den Zugverkehr in Deutschland von Dienstagabend an für neun Stunden lahmlegen. Die GDL rief ihre Mitglieder im Tarifstreit mit der Bahn zu einem bundesweiten Streik von Dienstagabend 21.00 Uhr bis Mittwochmorgen 6.00 Uhr auf. Bei der Deutschen Bahn sollen Fern- und Regionalzüge ebenso stillstehen wie Güterzüge und die von der Deutschen Bahn betriebenen S-Bahnen.
Die Deutsche Bahn geht auch nach dem Ende des Streiks am Mittwoch von "erheblichen Beeinträchtigungen im morgendlichen Berufsverkehr" aus. Voraussichtlich wird es durch die Arbeitsniederlegung in der Nacht Auswirkungen bis in die Mittagsstunden geben, wie die Bahn am Dienstag (7. Oktober) in Berlin mitteilte.
Bei deutlicher Verspätung gibt es Geld zurück
Bahnreisende bekommen einen Teil ihres Ticketpreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen des Streiks um mehr als 60 Minuten verspäten sollte. Die Deutsche Bahn kann in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen. So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2013 (Rechtssache C-509/11) entschieden. Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Bahnkunden 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.
Die Deutsche Bahn bietet ihren Fahrgästen zudem Kulanzregelungen an: Kunden, die von streikbedingten Zugausfällen oder Verspätungen betroffen sind, können sich ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen. Das geht etwa in den DB-Reisezentren. Außerdem dürfen Bahnreisende einen höherwertigen Zug nutzen, wenn der ursprünglich gebuchte Zug nicht fährt.
Zugbindung vielfach aufgehoben
Bei zuggebundenen Tickets werde die Zugbindung aufgehoben, erklärt die Bahn. Ausgenommen seien Länder-Tickets, manche regionale Angebote wie das Schönes-Wochenende- und das Quer-durchs-Land-Ticket sowie reservierungspflichtige Züge.(dpa)