Marl/Berlin. Zwei Überlebende des gesunkenen Kreuzfahrtschiffes Costa Concordia erhalten von der Reederei Schadensersatz. Darauf haben sich beide Seiten bei einem gerichtlichen Gütetermin geeinigt. Geklagt hatten die beiden deutschen Passagiere vor dem Landgericht Berlin. Bei dem Unglück starben 32 Menschen.
Die Reederei des 2012 gesunkenen Kreuzfahrtschiffes "Costa Concordia" hat zwei überlebenden Opfern aus Deutschland Schadenersatz gezahlt. Darauf hätten sich die Passagiere mit der Reederei und dem Reiseveranstalter bei einem gerichtlichen Gütetermin geeinigt, bestätigte der Anwalt der beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen, Hans Reinhardt, am Montag einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus". Über die Höhe der Zahlung sei Stillschweigen vereinbart worden. "Meine Mandanten sind zufrieden, dass die Sache damit abgeschlossen ist", sagte er dem Magazin.
Seine Mandanten hatten im Sommer vor dem Landgericht Berlin geklagt und 113.000 Euro gefordert. Die Klage vor einem deutschen Gericht war möglich, weil die Opfer die Reise über einen Berliner Veranstalter gebucht hatten. Zu einem Prozess kommt es jetzt nicht mehr.
Mehr als 4200 Passagiere und Besatzungsmitglieder an Bord
Beim dem Unglück am 13. Januar 2012 waren 32 Menschen ums Leben gekommen, unter ihnen zwölf Deutsche. An Bord waren mehr als 4200 Passagiere und Besatzungsmitglieder. Reinhard vertritt nach eigenen Angaben noch weitere Mandanten, die allerdings in Italien für Schadenersatz streiten. Einige dieser Verfahren dauerten an, andere seien ebenfalls mit Vergleichen abgeschlossen worden. (dpa)
Blick ins Innere der Costa Concordia