Hannover. Sollte es zu den angekündigten Streiks bei der Deutschen Bahn kommen, haben Kunden Anspruch auf die Erstattung eines Teilbetrags ihres Fahrpreises. Ab 60 Minuten Verspätung bekommen Bahnkunden rund 25 Prozent erstattet, bei etwa 2 Stunden Verspätung bereits die Hälfte des bezahlten Fahrpreises.
Kommt es zu den angekündigten Streiks bei der Bahn und Verspätungen, erhalten Kunden zumindest einen Teil ihres Fahrpreises zurück: "Bei Verspätungen kann die Bahn keine höhere Gewalt gelten machen", erläutert Paul Degott, Reiserechtler aus Hannover. "Darum haben die Reisenden im Falle einer erheblichen Verspätung grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung eines Teilbetrags des Reisepreises." So bekommen sie ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent.
Im September 2013 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Bahnkunden auch bei höherer Gewalt eine Entschädigung bekommen (Rechtssache C-509/11). (dpa)