Palma de Mallorca. . Schluss mit Saufgelagen und Zügellosigkeit! Die Verwaltung Hauptstadt der Mittelmeer-Insel Mallorca hat eine neues Sittengesetz veröffentlicht. Ab 12. Mai sollen die Vorschriften gelten. Empfindliche Geldstrafen gibt es zum Beispiel für “unzivilisiertes Verhalten“.

Jetzt ist endgültig Schluss mit Sünden, Saufgelagen und Straßensex am Ballermann. Die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca veröffentlichte nun ein neues Sittengesetz, das mit der Zügellosigkeit auf Mallorcas berühmtester Partymeile, an der Playa de Palma, für immer aufräumen soll. Die neuen Benimm-Regeln, welche Mitte Mai in der Inselhauptstadt in Kraft treten werden, sehen empfindliche Geldstrafen für „unzivilisiertes Verhalten“ vor.

Verboten ist in der Zukunft übrigens auch, halbnackt oder in Badekleidung durch die historische Altstadt Palmas zu bummeln. Eine Unsitte, die schon lange die Bewohner der Inselhauptstadt auf die Palme bringt. Männliche Touristen, die ohne Hemd über der Hose erwischt werden oder weibliche Feriengäste, die nur mit Bikini bekleidet viel Haut zeigen, müssen demnächst mit Bußgeld rechnen. Für diese „leichte Ordnungswidrigkeit“ können zwischen 50 und 200 Euro fällig werden.

Im Bikini durch die Innenstadt? Unerwünscht!

„Wir dulden Urlauber in Badekleidung an den Straßen entlang der Strände“, aber in der Stadt sei dies nicht mehr tragbar, erklärt Álvaro Gijón, Palmas Tourismus-Stadtrat. Die Touristen könnten also durchaus in Badehose vom strandnahen Hotel zum Liegestuhl im Sand gehen. Oder leicht bekleidet in einer der Ballermann-Schänken auf der Strandpromenade eine Sangria trinken. Aber wer allzu freizügig beim Shoppen in der City gesehen wird, bekommt Ärger mit der Polizei.

Auch der ausufernden Straßenprostitution, die vor allem im Ballermann-Viertel an der Playa de Palma und in der Umgebung der Hotels für Probleme sorgt, wird der Kampf angesagt. Wobei nicht die Straßendirnen, sondern nur die Kunden verfolgt und mit 200 bis 400 Euro bestraft werden sollen – wegen „schwerer Ordnungswidrigkeit“.

Das gleiche gilt für jene Saufgelage, die auf Straßen, Plätzen und vor allem am Strand für unschöne Szenen sorgen. Auf der Ballermann-Promenade wurden die lärmenden Sangria- und Bierexzesse bereits im vergangenen Jahr verboten. Jetzt wird das öffentliche Saufverbot auf das ganze Urlaubsviertel an der Playa de Palma und auch auf das sonstige Stadtgebiet ausgedehnt. Nur in Wirtschaften und Biergärten darf noch lautstark und bis zum Umfallen gebechert werden.

Das neue kommunale „Gesetz für bürgerliches Benehmen“ listet gleich noch eine ganze Latte von Unsitten im öffentlichen Raum auf, bei denen die Polizei nicht mehr wegschauen wird: Dazu gehört zum Beispiel das Urinieren an Hauswände, auf die Straße spucken, Hundehaufen, Wegwerfen von Zigarettenkippen, Stören der Mittags- und Nachtruhe sowie das Radfahren auf den Gehwegen. Auch das als „Balconing“ beliebte Balkonklettern in den Hotelanlagen wird jetzt bestraft, weil es dabei jedes Jahr tödliche Unfälle gibt.

Noch werden den über die Stränge schlagenden Touristen ein paar Wochen Schonfrist eingeräumt. Nach dem endgültigen Beschluss des Sittengesetzes durch Palmas Stadtrat, der in einer Sondersitzung am 12. Mai endgültig grünes Licht geben will, soll zunächst eine Informationskampagne gestartet werden. Ab Mitte Juni wird es dann an der Playa de Palma ernst mit den Strafzetteln. In der Innenstadt von Palma soll es erst ab September den Sittensündern an den Kragen gehen.