Frankfurt/Main. Die Sonne scheint, das Hotelzimmer ist gebucht, doch dann der Schock am Flughafen: Die Einreise wird verwehrt. So ging es einem Paar in den USA. Der italienischen Frau fehlte ein Visum. Nicht ihr Fehler, urteilte nun ein Gericht. Das Reisebüro hatte versäumt, die Reisenden rechtzeitig aufzuklären.
Ein Reiseveranstalter muss einen ausländischen Reisenden über Einreiseformalitäten informieren. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 2-24 S 181/12). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.
In dem verhandelten Fall hatten der Kläger und seine italienische Ehefrau eine Reise nach New York gebucht. Zur Abwicklung der Formalitäten schickten sie auch Kopien der Pässe. Das Reisebüro informierte sie nicht über Pass- und Visaerfordernisse für italienische Staatsangehörige bei der Einreise in die USA.
Beim Boarding wurde der Frau die Beförderung mit der Begründung verweigert, dass ihr ein gültiges Visum und ein Stempel im Reisepass fehle. Das Ehepaar trat die Reise nicht an und forderte vom Reisebüro den Reisepreis und eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden. Das Landgericht gab dem Paar Recht. Der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. (dpa)