Hamburg. Falls sich der Abflug einer kurzandauernden Pauschalreise massiv verzögert, darf der Urlauber den Reisepreis deutlich senken. Begründet wird die Entscheidung des Amtsgericht Hamburg-St. Georg damit, dass massive Verspätungen einen erheblichen Reisemangel darstellen.

Urlauber einer kurzen Pauschalreise können bei einer erheblichen Verspätung des Abfluges vom Veranstalter Geld zurückverlangen. Das hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschieden (Az.: 920 C 378/12). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

In dem Fall hatten die Kläger eine fünftägige Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Abflug sollte morgens um 4.20 Uhr sein. Tatsächlich startete das Flugzeug erst um 23.15 Uhr.

Nach Ansicht des Gerichts haben die Kläger deshalb Anspruch auf teilweise Erstattung des Reisepreises. Bei einer Kurzreise stelle eine fast 19-stündige Verzögerung des Reisebeginns einen erheblichen Reisemangel dar. Da die Kläger dadurch fast einen kompletten Urlaubstag verloren haben, ist die bei Flugverspätungen übliche Reisepreisminderung von fünf Prozent ab der fünften Verspätungsstunde nicht ausreichend. (dpa)