Braunschweig. Die Vorschrift, an Bord eine Flugzeugs jegliche elektronischen Geräte auszuschalten, wurde nun gekippt. Jetzt stellt sich die Frage was künftig gilt. Geräte dürfen zwar eingeschaltet werden, in den sendefähigen Zustand dürfen diese jedoch nach wie vor nicht wechseln.
Sobald die Triebwerke des Flugzeugs loslegen, mussten die Passagiere an Bord ihre elektronischen Geräte ausschalten. Darunter fielen neben Handys und Laptops sogar Digitalkameras. Diese Vorschrift hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) am Montag gekippt.
Ab sofort erlaubt sie den Gebrauch etwa von Computer und Handy im Flugmodus auch in der Start- und Landephase. In diesem Modus ist die Sende- und Empfangsfunktion ausgeschaltet, MP3-Player oder Kamera beispielsweise funktionieren weiterhin. Bislang mussten Fluggäste ihre Geräte währenddessen komplett ausschalten.
Die Leitlinien der EASA sind allerdings nur Empfehlungen an die Fluggesellschaften und nationalen Aufsichtsbehörden. Es ist nun Sache der Airlines, dies auf Flügen umzusetzen.
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Nicht in den sendefähigen Zustand wechseln
In den sendefähigen Zustand etwa zum Simsen oder Telefonieren dürfen die Geräte den gesamten Flug über nach wie vor nicht wechseln. Denn nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) stören die Geräte dann unter Umständen die Bordelektronik. Ausnahmen gelten in Flugzeugen mit einer speziellen Technik, die es Passagieren ermöglicht, während des Flugs zu telefonieren: Einige Fluggesellschaften statten ihre Maschinen bereits damit aus, etwa Emirates.
Laptops mit WLAN dürfen die Passagiere während des Flugs nutzen. Denn sie haben laut dem LBA eine sehr geringe Sendeleistung, die die Bordelektronik nicht stört. Um mit ihnen surfen zu können, muss jedoch an Bord ein WLAN-Hotspot existieren.
Die amerikanische Luftfahrtaufsichtsbehörde FAA kündigte vor kurzem ebenfalls die Lockerung der Vorschriften an. Fluggäste bei US-Airlines dürfen dann auch während Start und Landung elektronische Geräte nutzen. (dpa)