New York. Wie viel Einfluss haben Handys, Laptops und Co. auf die Elektronik eines Flugzeugs? Die amerikanische Luftfahrtaufsichtsbehörde ließ diese Frage untersuchen. Das Ergebnis: So gefährlich wie bislang angenommen, sind die Geräte vermutlich gar nicht. Hier erfahren Sie, welche Geräte erlaubt sind.
Möglicherweise können Fluggäste schon bald auch während Start und Landung elektronische Geräte benutzen. Die amerikanische Luftfahrtaufsichtsbehörde FAA hat den Einfluss von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten auf die Bordelektronik von Flugzeugen untersucht. Das Ergebnis: So gefährlich wie angenommen, sind sie offenbar gar nicht.
Ein Beratungsausschuss des FAA will deshalb laut Medienberichten neue Empfehlungen zur Nutzung geben: So sollen Passagiere in den USA künftig auch während des Starts und der Landung Smartphones, Tablets, E-Reader und andere elektronische Geräte nutzen dürfen. Bislang war das nur nach Erreichen der Reiseflughöhe erlaubt. Telefonieren, das Senden von SMS oder das Surfen im Internet sollen weiterhin verboten bleiben. Filme anschauen, Musik hören, arbeiten oder lesen wären jedoch möglich.
WLAN-Hotspot an Bord
Denn ob sendefähig oder nicht - das ist die entscheidende Frage. Sind die Triebwerke aus und steht der Flieger in der Parkposition, dürfen Passagiere vom Handy bis zum Laptop alles benutzen. Für Start, Flug und Landung verbietet das Luftverkehrsgesetz in bestimmten Fällen, elektronische Geräte an Bord einzuschalten. Denn nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) stören sie unter Umständen die Bordelektronik.
Sendefähige Geräte sind demnach den gesamten Flug über tabu. Dazu gehören zum Beispiel Handys. Sie müssen die ganze Zeit ausgeschaltet bleiben oder dürfen ab Erreichen der Reiseflughöhe nur im Flugmodus eingeschaltet sein. Ausnahmen gelten in Flugzeugen mit einer speziellen Technik, die es Passagieren ermöglicht, während des Flugs zu telefonieren: Einige Fluggesellschaften statten ihre Maschinen bereits damit aus, etwa Emirates.
Nicht sendefähig sind etwa Laptops oder Digitalkameras. Sie müssen nur ausgeschaltet sein, während die Maschine rollt, startet, in den Landeanflug geht und landet. Während des Reiseflugs darf der Besitzer sie einschalten. Auch Laptops mit WLAN darf er nutzen. Denn sie haben laut dem LBA eine sehr geringe Sendeleistung, die die Bordelektronik nicht stört. Um mit ihnen surfen zu können, muss jedoch an Bord ein WLAN-Hotspot existieren. (dpa)