Düsseldorf. Bei einer Reiseabbruchversicherung stehen Urlaubern nicht nur die Kosten für die vorzeitige Beendigung einer Reise zu, sondern auch eine Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen. Das entschied nun das Landgericht Düsseldorf und gab so einem Kläger und seiner Ehefrau recht.

Urlauber mit einer Reiseabbruchversicherung bekommen im Schadensfall nicht nur die Kosten für die vorzeitige Beendigung der Reise erstattet. Ihnen steht auch eine Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen zu. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 11 O 40/12). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

Die Versicherung wollte nicht zahlen

In dem Fall hatte der Kläger für sich und seine Ehefrau eine Kreuzfahrt gebucht und dabei auch eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen. Während der Reise zog er sich eine dreifache Sprunggelenkfraktur zu. Die Operation erfolgte auf Barbados. Das Schiff fuhr ohne ihn weiter.

Die Versicherung wollte außer den zusätzlichen Kosten für den Rücktransport jedoch nichts zahlen. Der Mann klagte. Mit Erfolg: Die Versicherung musste den anteiligen Reisepreis für die Tage nach dem Unfall ersetzen. Denn die Schiffsreise bestehe aus mehreren voneinander abgrenzbaren Teilleistungen. (dpa)