Düsseldorf. Wenn einer eine Reise plant - der sollte sich gut versichern. Ansonsten kann es im Abbruchsfall teuer werden. Doch bei den einzelnen Versicherungen gilt es, die Konditionen genau zu vergleichen. Neben Krankheit und Todesfall können auch Naturkatastrophen abgesichert werden.

Der Sommer zieht nur langsam in Deutschland ein. Daher planen auch in diesem Jahr wieder viele Deutsche ihren Jahresurlaub im Süden - Sonnengarantie inklusive. Damit man Sonne, Strand und Meer auch genießen kann, ist beim Versicherungsschutzes einiges zu beachten. 'Ins Reisegepäck gehört auf jeden Fall die Auslandsreisekrankenversicherung', sagt Vorstandsmitglied Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Reisebüros bieten bei Buchung der Reise oft eine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung an. Ob sich dies lohnt, muss individuell ebenso geprüft werden wie mögliche Leistungsausschlüsse im 'Kleingedruckten'.

Die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt, wenn aus wichtigem Grund eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Solche Gründe sind zum Beispiel Impfunverträglichkeit, plötzliche ernsthafte Erkrankung oder der Tod eines nahen Angehörigen. Sofern der Reiseveranstalter Stornogebühren erhebt, werden diese ersetzt.

Leistungsausschlüsse genau unter die Lupe nehmen

Zu den zwingend notwendigen Versicherungen gehört die Police nicht. Dennoch kann gerade bei einer sehr teuren Reise die Stornogebühr schmerzen. 'Aber auch bei Reisen mit Kindern oder älteren Menschen ist ein Abschluss ratsam, da das Risiko eines Rücktritts oder Abbruchs hier größer ist', so Rudnik.

Allerdings sind die Leistungsausschlüsse genau unter die Lupe zu nehmen. Leistet die Gesellschaft zum Beispiel auch bei Schwangerschaft und chronischen psychischen Erkrankungen? Wie klar ist die Regelung bezüglich 'unerwartet schwerer Erkrankungen' verfasst? 'Gerade bei Krankheiten, die bereits vor Abschluss des Vertrags bestehen und sich zum Reisezeitpunkt verschlimmern, zahlt die Versicherung meistens nicht', warnt Thorsten Rudnik.

Ein weiterer Hinweis: Jahresverträge sollten nur abgeschlossen werden, wenn man schon vorher weiß, für wie viel Geld man im Jahr verreist. Das kann schwierig sein. Ist man sich nicht sicher, ist es laut Rudnik ratsam, immer nur für die jeweilige Reise eine Rücktrittskostenversicherung abzuschließen, auch wenn das vom Beitrag her etwas teurer werden kann.

Kombischutz lohnt sich oft

Die Reiseabbruchversicherung ist bei guten Gesellschaften schon in der Rücktrittskostenpolice enthalten. Bei ihr sind die Kosten für eine eventuell notwendige Umbuchung des Rückflugs mitversichert, wenn der Verbraucher im Urlaub krank wird oder andere Gründe eine vorzeitige Rückreise erzwingen. Dieser Kombischutz ist meist nur unwesentlich teurer, als wenn der Reiseabbruch separat versichert wird.

Sinnvoll ist es zudem, wenn in der Reiseabbruchversicherung auch die Kosten für eine verspätete Rückreise wegen einer Naturkatastrophe, wie ein Vulkanausbruch, Erdbeben oder Ähnliches mitversichert sind.

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass der Versicherer auch nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen ohne Abzüge erstattet. (sid)