Berlin. . Schiffsreisende, die Probleme mit ihrer Reisegesellschaft haben, können sich nun an eine Schlichtungsstelle wenden. Eine solche Stelle soll dann eine außergerichtliche Einigung vermitteln. Für Bahn- und Busreisende gab es diese Möglichkeit schon vorher.
Bei hartnäckigen Streitigkeiten mit dem Anbieter können nun auch Schiffsreisende eine außergerichtliche Vermittlung nutzen. Die übergreifende "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr" wurde von der Bundesregierung dafür anerkannt, wie die Einrichtung am Donnerstag mitteilte. Die EU-weiten Fahrgastrechte sehen für längere Reisen mit Binnen- und Seeschiffen wie Kreuzfahrten unter anderem Entschädigungsregeln vor. Passagiere haben Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises, wenn es etwa bei einer mehr als 24-stündigen Reise sechs Stunden Verspätung gibt. Diese Rechte gelten nicht für bestimmte kleine Schiffe und Ausflugstouren.
Die Schlichtungsstelle kann eingeschaltet werden, wenn direkt mit dem Anbieter keine Einigung gelingt. Der Einrichtung gehören nach eigenen Angaben rund 200 Verkehrsunternehmen wie die Bahn und Busanbieter an sowie seit Januar auch der Verband Deutscher Reeder. Erst kürzlich meldete die Stelle, dass Europas größer Billigflieger Ryanair als erste Fluggesellschaft Mitglied ist. Seit ihrem Start Ende 2009 gingen bei der Schlichtungsstelle 11.000 Anträge ein.
Der tourismuspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Tressel, begrüßte die Ausweitung. Dies könne aber nicht das Ende des Weges sein. "Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich nun schnell für eine einzige und unabhängige Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger stark zu machen." (dpa)