Berlin. . Flugreisende sollen über das Jahr 2013 hinaus weiterhin keine Flüssigkeiten in Flugzeuge mitnehmen dürfen. Dafür plädiert jetzt der Flughafenverband ADV. Die geplante Aufhebung der EU-Flüssigkeitsregelung komme zu früh. Der ADV befürchtet ein Chaos an den Passagierkontrollstellen.

Die Flughäfen in Europa wehren sich gegen die für April 2013 geplante Aufhebung der EU-Flüssigkeitsregelung. Der Flughafenverband ADV warnte am Donnerstag in Berlin vor Chaos an den Passagierkontrollstellen, da Geräte zur Überprüfung von Flüssigkeiten im Handgepäck nach wie vor nicht praxistauglich seien.

Die Aufhebung der Flüssigkeitsregelung für Passagierflüge müsse ausgesetzt werden, sagte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Die Forderung trügen alle europäischen Verkehrsflughäfen mit.

Scanner fallen bei Tests an 14 EU-Flughäfen durch

"Der EU-Zeitplan ist unrealistisch, voller Baustellen und ungelöster Probleme", fügte Beisel hinzu. Nach vorläufigen Erkenntnissen stehe eine praxistaugliche Sicherheitstechnologie nicht rechtzeitig zur Verfügung, wie ein Test an 14 EU-Flughäfen beweise.

Daher sollte bis auf weiteres die seit November 2006 vorgeschriebene Regelung beibehalten werden. Danach dürfen Passagiere nur insgesamt einen Liter Flüssigkeit verteilt auf maximal 100 Milliliter fassende Behältnisse in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel im Handgepäck mit sich führen und müssen diesen bei der Kontrolle vorzeigen.

Die EU will ab Ende April 2013 wieder größere Mengen Flüssigkeit im Handgepäck zulassen. Die dann erforderlichen Geräte zur Kontrolle von Cremes und Getränken seien aber technisch noch nicht ausgereift, zu schwer und zu groß, sagte Beisel.

Auf Passagiere kämen wesentlich längere Kontrollzeiten zu

Auf die Passagiere kämen wesentlich höhere Wartezeiten bei der Personenkontrolle zu. Wegen der hohen Störanfälligkeit der Scanner würden nach ADV-Schätzungen innerhalb einer Stunde ein Drittel bis die Hälfte der Passagiere weniger als derzeit üblich die Sicherheitskontrollen passieren.

Wegen der Größe der Geräte müssten die Flughäfen für jede Kontrollstelle 20 bis 30 Prozent mehr Fläche schaffen, sagte Beisel. Außerdem erforderten die 1,6 Tonnen schweren Geräte an vielen Stellen die Erhöhung der Deckentraglast. Dies setze an vielen Flughäfen umfangreiche Umbauten und Platzerweiterungen voraus, was vielerorts wegen beschränkter Kapazitäten nicht möglich sei, betonte der ADV-Chef.

Die Kosten, die der Bundespolizei für die Anschaffung der neuen Geräte entstünden, beliefen sich auf insgesamt 400 bis 500 Millionen Euro, was am Ende über die Luftsicherheitssteuer an die Verbraucher weitergegeben würde.

Beisel forderte daher, die neue Regelung erst umzusetzen, wenn praxistaugliche Geräte mit weniger Gewicht und Flächenbedarf zur Verfügung stünden. Bundesinnen- und Verkehrsministerium unterstützten die Forderung des ADV auf EU-Ebene. (dapd)