Berlin.. Transitpassagiere aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) können ab Monatsende wieder bestimmte Flüssigkeiten mit ins Flugzeug nehmen. Am 29. April wird an den deutschen und vielen EU-Flughäfen das Flüssigkeitsverbot teilweise aufgehoben.

Eingeführt wurde das Verbot 2006, nachdem Terroristen mithilfe von Flüssigsprengstoff vergeblich versucht hatten, mehrere vom Londoner Flughafen Heathrow startende Passagierjets gleichzeitig zu zerstören.

Seither dürfen Passagiere Flüssigkeiten im Handgepäck nur in Behältern mit an Bord nehmen, deren Fassungsvermögen 100 Milliliter nicht übersteigt. Diese Flaschen, Dosen und Tuben müssen in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel verpackt werden, der seinerseits maximal einen Liter fasst. Mehr war buchstäblich nicht drin.

Keine Änderungen bei EU-Inlandsflügen

Daran ändert sich für alle EU-Inlandsflüge und für alle Flüge, die in der Europäischen Union starten, auch ab 29. April nichts. Besser gestellt werden nur Reisende, die aus Drittstaaten in die EU einfliegen und dort noch einmal umsteigen, also beispielsweise Menschen, die mit Langstreckenflügen in Frankfurt oder München landen und an andere Airports in Deutschland weiterfliegen.

Bisher mussten diese Fluggäste bei der Handgepäckkontrolle des EU-Anschlussflugs Flüssigkeiten entsorgen, die nicht in das obige Schema passten, also etwa Alkoholika aus dem Duty-Free-Shop oder Mineralwasser.

Vollständige Aufhebung erst 2013

Künftig dürfen sie solche Flüssigkeiten auf die Weiterflüge mitnehmen, die in einem Duty-Free-Shop jenseits der Bordkartenkontrolle gekauft wurden, die in einem versiegelten, manipulationssicheren Plastikbeutel verschlossen sind und denen ein Kaufbeleg beiliegt, der nicht älter als 36 Stunden ist. Diese Flüssigkeiten werden bei der Handgepäckkontrolle mit neu entwickelten Detektoren geprüft.

Reise-Weisheiten

.
. © Unbekannt | Unbekannt
.
. © Unbekannt | Unbekannt
.
. © Unbekannt | Unbekannt
.
. © Unbekannt | Unbekannt
.
. © Unbekannt | Unbekannt
.
. © Unbekannt | Unbekannt
.
. © Unbekannt | Unbekannt
.
. © Unbekannt | Unbekannt
.
. © Unbekannt | Unbekannt
.
. © Unbekannt | Unbekannt
.
. © Unbekannt | Unbekannt
.
. © Unbekannt | Unbekannt
.
. © Unbekannt | Unbekannt
.
. © Unbekannt | Unbekannt
.
. © Unbekannt | Unbekannt
1/15

Die teilweise Aufhebung des Flüssigkeitsverbots geht auf eine entsprechende EU-Verordnung zurück. Vollständig soll es genau zwei Jahre später, am 29. April 2013, aufgehoben werden. Bis dahin sollen Detektoren serienreif sein, die Flüssigkeiten in einem geschlossenen Handgepäckstück analysieren können. (dapd)