Koblenz. . Die Bundespolizei darf Zugreisende allein wegen ihres Aussehens ansprechen, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Das gilt jedenfalls auf Strecken, die erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden. Die Beamten greifen damit auf ihre “einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung“ zurück, heißt es.

Bei Kontrollen gegen illegale Einreisen darf die Bundespolizei Zugreisende auch allein wegen ihres Aussehens ansprechen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Demnach greifen Beamten bei stichprobenartigen Kontrollen auf ihre "einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung" zurück und dürfen deshalb Personen auch ohne konkreten Verdacht und nur wegen ihrer Hautfarbe auswählen. Dies gelte jedenfalls für Bahnstrecken, die von Ausländern erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden.

Ein Mann hatte geklagt, weil er auf einer Zugreise von zwei Beamten kontrolliert werden sollte, er aber die Herausgabe seiner Papiere verweigert hatte. Einer der Beamten hatte geäußert, den Mann wegen seines ausländischen Aussehens angesprochen zu haben. (dapd)