München. Der TÜV weist darauf hin, dass die Verkehrsregeln bei winterlichen Bedingungen im Ausland vielfach strenger sind als in Deutschland. Um kein Bußgeld zu riskieren, sollten sich Autofahrer daher vor Reiseantritt gut über ihre Pflichten im Urlaubsland informieren.
Mindestprofiltiefe in Österreich, Schneeketten in Italien, Schaufelpflicht in Schweden: Die Verkehrsregeln bei winterlichen Bedingungen sind im Ausland vielfach strenger. Darauf verweist TÜV Süd in München. In Deutschland ist beispielsweise der regelgerecht unterwegs, dessen Winterreifen ein Profil von 1,6 Millimetern haben.
Bei der Fahrt über die Grenze nach Österreich verstößt man damit schon gegen die Winterausrüstungspflicht: Dort müssen die Pneus mindestens vier Millimeter haben. Deshalb legt Eberhard Lang von TÜV Süd Autofahrern an Herz, sich die geplanten Routen genau anzuschauen und sich mit den gesetzlichen Vorschriften zum winterlichen Straßenverkehr vertraut machen.
"Schneeketten sind kein Ersatz für Winterreifen"
Die sind mitunter verzwickt. Vier Millimeter tief muss das Pneu-Profil bei Fahrten zwischen Innsbruck und Wien sein, damit man die Winterreifenpflicht erfüllt. Wer mit weniger unterwegs ist, darf jedoch ersatzweise Schneeketten aufziehen. Damit lassen sich die Vorschriften erfüllen. Sinnvoll ist dies nach Ansicht von Lang aber nicht. "Schneeketten sind kein Ersatz für Winterreifen". Zudem sind der Benutzung von Schneeketten in Österreich Einschränkungen auferlegt: Nur wenn die Fahrbahn überwiegend mit Schnee oder Eis bedeckt ist, darf die Kette drauf.
Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen, das heißt, bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen vier Rädern Winterpneus montiert sein. Die Bußgelder reichen von 35 Euro für einfache Verstöße gegen die Winterreifenpflicht bis hin zu 5.000 Euro für die schwere Beeinträchtigung der Sicherheit.
Keine generelle Winterreifenpflicht in der Schweiz
In der Schweiz gibt es trotz alpiner Topografie keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterpneus wird jedoch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen empfohlen. Denn wird mit dem Auto auf Sommerreifen der Verkehr behindert, können Bußgelder auferlegt werden. Umgerechnet 70 Euro werden dann fällig. Wird ein Unfall verursacht, wird zudem eine erhebliche Mitschuld berechnet.
Die Schneekettenpflicht wird mit einem bestimmten Verkehrszeichen angezeigt. Wer dagegen verstößt, zahlt 100 Franken Bußgeld. Auch jenseits des Brenners besteht seit dieser Saison streckenweise Winterreifenpflicht. In Südtirol und in der Provinz Mailand hat man sich für die Stichtagregelung entschieden. Bis 31. März gilt: Unabhängig von den Straßenverhältnissen muss der Wagen auf Winterpneus rollen. Wer von Carabinieri, Polizia Stradale, Polizia di Stato und Co. auf Sommerreifen erwischt wird, zahlt rund 80 Euro Bußgeld.
Übrigens: Eine Stichtagregelung gilt seit langem ebenfalls für das Aosta-Tal bis 15. April. Italienische Behörden können zudem kurzfristig bei plötzlichem Wintereinbruch überall im Land zu bestimmten Zeiten oder für einzelne Streckenabschnitte die Winterausrüstung vorschreiben. Dazu werden Hinweisschilder aufgestellt.
Eine Schaufel im Kofferraum
Schilder beachten heißt es in Frankreich. Wer zum Skifahren im Grand Massife unterwegs ist, trifft auf kurzfristig vorgeschriebene Winterausrüstung auf bestimmten Strecken. Die situative Winterreifenpflicht in Frankreich wird mit dem Verkehrsschild "pneus neige" oder "pneus hiver" gekennzeichnet. Wird die Vorgabe auf solchen Strecken missachtet, fallen 90 Euro Bußgeld an. Für fehlende Schneeketten zahlt man 35 Euro.
Böhmens Berge erfreuen sich wachsender Beliebtheit bei Wintersportlern. Wer zwischen 1. November und 31. März in Tschechien unterwegs ist, braucht auf Hauptverkehrswegen unbedingt Winterreifen. Auf Nebenstrecken ist die Winterausrüstungspflicht mit einem Verkehrsschild (Pkw mit Schneeflocke) gekennzeichnet. Für die Pneus gilt eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern. Schneeketten auf Sommerrädern werden als Alternative akzeptiert. Bußgeld bei Missachtung: 80 Euro.
In Schweden gilt eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern. Zusätzlich muss bis 31. März eine Schaufel im Kofferraum sein. Genauso ist ausreichend Frostschutzmittel im Wischwasser vorgeschrieben. Und von einer wohl einzigartigen Besonderheit weiß TÜV-Fachmann Lang in Finnland: "Wer dort mit zu geringem Luftdruck auf den Reifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen." (dapd)