München. . Wer im Herbst oder Winter mit dem Auto ins Ausland verreisen möchte, sollte sich vor Reisebeginn über die dortigen Vorschriften zu Winterreifen informieren. Doch auch wenn keine Winterreifenpflicht besteht, kann ein Bußgeld verhängt werden. Wir erklären, worauf man achten soll.

In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Autofahrer müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen entsprechende Vorbereitungen treffen, in erster Linie Winterreifen oder geeignete Ganzjahresreifen aufziehen. Europaweit sind die Vorschriften ähnlich, wie der ADAC in München erklärt. Allerdings gibt es auch Länder, die eine generelle Winterreifenpflicht eingeführt hätten. In Österreich gebe es keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten.

Personenwagen sowie Lastwagen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssten aber zwischen 1. November und 15. April des Folgejahres bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen (Achtung: Mindestprofiltiefe vier Millimeter) oder Schneeketten ausgerüstet sein. Auch in der Schweiz bestehe es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings könnten Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen komme. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen drohe dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

Pflicht für einzelne Strecken

In Italien wird nach Angaben des Autoclubs für einzelne Strecken bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt bis 15. April Winterreifenpflicht. In Frankreich kann die Benutzung von Winterreifen ("Pneus neige") bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden, wie der ADAC erklärt. In Tschechien seien Winterreifen zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Diese Regelung gelte neuerdings für alle Straßen des Landes. Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen sei in Slowenien zu beachten.

Keine Winterreifenpflicht in Kroatien

Auf eine generelle Winterreifenpflicht verzichte Kroatien. Winterpneus seien jedoch empfehlenswert, denn bei entsprechenden Straßen- und Wetterverhältnissen könne für bestimmte Streckenabschnitte Winterausrüstung vorgeschrieben werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssten zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen. In Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, teilt der ADAC weiter mit. Anstelle von Winterreifen könnten meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sei. (dapd)