Mainz/Düsseldorf. . Wer eine Fernreise macht, sollte genügend Bargeld mitnehmen oder seine Bank benachrichtigen. Denn wird häufiger Geld im Ausland abgehoben, schrillen bei vielen Banken die Alarmglocken. Eine Sperrung des Kontos ist oft die Folge - Horror für Urlauber

Es ist der Albtraum vieler Urlauber: Man besucht ein fernes Land, spricht vielleicht die Sprache nicht - und bekommt kein Geld mehr aus dem Automaten. Das muss nicht bedeuten, dass das Verfügungslimit des Kontos erreicht oder man als Urlauber Opfer eines Verbrechens geworden ist. Es kann auch schlicht die Bank sein, die auf Verdacht die Karte gesperrt oder den Verfügungsrahmen herabgesetzt hat. Verbraucherschützer raten Urlaubern daher, vor Fernreisen immer ihr Geldinstitut zu kontaktieren.

Vor allem die Furcht vor sogenannten Skimming-Attacken ist es, die viele Geldinstitute vorsichtig werden lässt. "Beim Skimming werden die Daten auf der Karte ausgelesen und auf eine gefälschte kopiert", erläutert Josephine Holzhäuser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Die Betrüger ergatterten die Daten vor allem durch die Manipulation von Geldautomaten, etwa indem sie gefälschte Lesegeräte verwendeten, in die ihre Opfer dann ihre Karten steckten. "Da sich mit den gefälschten Karten in Deutschland meistens kein Geld abheben lässt, weichen die Betrüger ins Ausland aus. Die Banken wissen das und setzen, um ihre Kunden zu schützen, das Verfügungslimit für manche Länder oft pauschal auf einen niedrigen Betrag oder gleich auf null", erläutert Holzhäuser. Dies könne natürlich statt der Betrüger auch die Urlauber selbst treffen.

Nicht ohne Bargeld verreisen

Doch nicht nur pauschale Sperren stellen Reisende im Ausland vor Probleme. In manchen Fällen sorgt sogar der Urlauber selbst mit seinem Verhalten dafür, dass seine Karte gesperrt wird. "Wenn zum Beispiel im Ausland dreimal am selben Tag vom selben Automaten Geld abgehoben wird, sperrt eine Bank eine Karte schnell", sagt Holzhäusers Kollege Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Es handele sich dabei nämlich um ein Verhaltensmuster, wie es bei Kriminellen oft vorkomme.

Wer im Ausland kein Geld vom Automaten bekommt, der sollte Feck zufolge so schnell wie möglich den telefonischen Kontakt zu seiner Bank suchen. "Wenn man sagt: "Ich war das", erhält man meistens Zugriff auf sein Geld." Allerdings könne sich das Problem der Legitimation ergeben: Nehme einem die Bank die eigene Identität nicht ab, entsperre sie auch die Karte nicht. "Es ist sicher nicht verkehrt, sich vor einer Reise finanziell breiter aufzustellen.

Dazu gehört, etwas Bargeld mitzunehmen. Auch Reiseschecks sind eine sichere Alternative", ergänzt Josephine Holzhäuser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Für absolute Notfälle bieten sich Blitzüberweisungen durch Freunde oder Verwandte über sogenannte Transfer-Dienste an, die allerdings sehr teuer seien. "Der Gang zum Konsulat ist hier eher weniger geeignet. Das ist ja für Fälle gedacht, in denen man etwa bestohlen wurde", erläutert Holzhäuser.

Urlaub ankündigen

Der beste Weg, um bösen Überraschungen am Geldautomaten zu entgehen, sei allerdings, ihnen vorzubeugen, sagt Markus Feck. "Gerade bei Reisezielen, die außerhalb von Europa liegen, sollte ich mich vorher bei der Bank erkundigen, wie sie sich bei Abhebungen in diesem Land verhält." Das sei leider auch deswegen nötig, weil keine Übersicht existiere, in welchem Land der Welt welche Bank unter welchen Umständen das Geldabheben verhindere. "Allerdings sollte man berücksichtigen, dass die USA häufig dazugehören", ergänzt Feck.

Am sichersten sei es, sich bei der Bank nicht nur zu erkundigen, sondern gleich auch den Urlaub konkret anzukündigen. "Da beißt sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung natürlich mit dem Sicherheitsdenken der Bank", räumt Feck ein. Die langfristig beste Lösung sei daher, mit dem Geldinstitut eine Art Passwort für solche Fälle zu vereinbaren, das man im Ausland am Telefon durchgeben könne. "Das muss die Antwort auf eine Frage sein, die niemand Fremdes beantworten kann, wie etwa die nach dem Mädchennamen der Mutter", sagt Markus Feck. (dapd)