Kiel. . Mobil sein im Urlaubsort, das geht oft am besten mit einem Mietwagen. Doch der kann schnell teuer werden. Wer genau hinschaut, kann unnötige Kosten vermeiden - und Ärger aus dem Weg gehen.
Wer als Flugreisender am Urlaubsort mobil bleiben will, ist zumindest in ländlichen Regionen meist auf einen Mietwagen angewiesen. Verbraucher, die sich im Ausland einen Wagen leihen, sollten jedoch einige Regeln beachten, damit der Urlaub nicht mit einer bösen Überraschung endet. Wer sich vorher umfassend informiert und Angebote vergleicht, kann versteckte Kostenfallen leicht umgehen, sagt Andrea Sack vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) in Kiel.
"Ich empfehle, schon zu Hause Angebote zu prüfen, etwa im Internet über Mietwagen-Vergleichsportale", sagt die Expertin. Das eröffne nicht nur die Möglichkeit, alle größeren Anbieter zu vergleichen, sondern bewahre auch vor eventuellen Sprachproblemen. Verträge, die man am Urlaubsort abschließe, seien oft in der jeweiligen Landessprache gehalten. Wer online buche, finde dort hingegen in jedem Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf Deutsch vor. "Die würde ich mir dann auch ausdrucken", sagt Sack.
Online-Buchungen sind verbindlich
Allerdings müssten Urlauber beachten, dass sie von einer Online-Buchung nicht ohne Kosten zurücktreten können. "Normalerweise hat man bei sogenannten Fernabsatzverträgen ja ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht. Eine Mietwagen-Buchung ist aber sofort verbindlich." Zudem sei es ratsam, auf größere Anbieter zurückzugreifen - dann sei eine Kreditkartenzahlung kein Problem. "Bei kleineren Unternehmen fehlen uns da einfach die Erfahrungswerte", sagt Andrea Sack. Entscheide man sich für ein kleines Unternehmen, sollte man sich zumindest die Internetseite genau ansehen: Wirkt sie seriös? Was steht in den AGB?
Tipps für das Automieten im Ausland
Der ADAC rät beim Mieten eines Wagens im Ausland unter anderem auf folgendes zu achten:
- Auto vor dem Start auf Schäden überprüfen und diese ins Übergabeprotokoll eintragen lassen
- Bei der Rückgabe schriftlich bestätigen lassen, dass keine Schäden aufgetreten sind
- Versicherung prüfen: Mindestens Haftpflicht mit ausreichender Deckungssumme, nach Möglichkeit Vollkasko
- Diebstahlversicherung abschließen, wenn diese nicht im Vollkasko enthalten ist
- Kaution schriftlich bestätigen lassen und Kopie des Mietvertrages verlangen
- Abrechnung kontrollieren
- Vorsicht bei versteckten Kosten wie Bearbeitungsgebühren, Kilometerbegrenzungen oder Aufschlägen für Kindersitze
- Telefonnummer für Notfälle vom Vermieter verlangen
- Auf den Zustand des Wagens achten, beispielsweise auf abgefahrene Reifen und Bremsbeläge
- Bei Mängeln ein anderes Auto verlangen
Richtig viel kann es kosten, wenn ein Urlauber den Mietwagen nur unzureichend versichert. Die meisten Vermieter lassen dem Urlauber nämlich die Wahl zwischen unterschiedlichen Versicherungsarten. "Ich empfehle, in jedem Fall eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Und die sollte man sich auch genauestens durchlesen und prüfen, was alles abgedeckt ist. Es kann immer mal zu Schrammen kommen - und die werden schnell teuer", warnt Sack. Darüber hinaus enthielten die meisten Versicherungen eine Selbstbeteiligung, die ein Mieter im Schadensfall trotzdem entrichten müsse. "Die Selbstbeteiligung ist in der Regel hoch. Deswegen sollte man diesbezüglich eine Zusatzversicherung abschließen."
Ausführliche Bestandsaufnahme wichtig
Die meisten Probleme ergeben sich nach Erfahrung des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland bei und nach der Rückgabe des Mietwagens. Immer wieder komme es vor, dass Schäden in Rechnung gestellt würden, die tatsächlich gar nicht vorhanden seien, berichtet Andrea Sack. "Deswegen ist eine ausführliche Bestandsaufnahme wichtig. Am besten gibt man den Wagen während der Öffnungszeiten zurück und lässt sich den ordnungsgemäßen Zustand bescheinigen. Noch besser: man bringt einen Zeugen mit." Wer tatsächlich in einen Unfall verwickelt werde, müsse den entstandenen Schaden außerdem schnellstmöglich dokumentieren lassen, am besten durch die Polizei des jeweiligen Urlaubslandes.
Eine unangenehme Überraschung erleben viele Urlauber, wenn ihnen noch Wochen nach der Rückgabe unvermittelt ein höherer Betrag vom Konto abgebucht wird. Doch so unschön das Erlebnis ist - Andrea Sack zufolge geht dabei in den meisten Fällen alles mit rechten Dingen zu. Die Abbuchung gehe dann auf die lokalen Behörden des Urlaubsortes zurück, die ihrerseits den Autovermieter kontaktiert hätten. "Diese wiederum haben ja die Kreditkartendaten. Hat man also ein Knöllchen bekommen oder ist geblitzt worden, wird das Geld auf diese Weise abgebucht," erläutert die Expertin. Das geschehe natürlich auch dann, wenn sich der Autofahrer gar nicht an sein Vergehen erinnere. (dapd)