Frankfurt/Main. Veranstalter müssen bei abgesagten Pauschalreisen die Kosten zurückzahlen. Aber wie lange dürfen sie sich dafür Zeit lassen?
Bei einer stornierten Pauschalreise haben Verbraucher das Recht auf schnelle Erstattung des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen. Die Veranstalter können sich auch nicht auf Liquiditäts- oder Organisationsprobleme in der aktuellen Corona-Krise berufen, wie das Amtsgericht Frankfurt in einem rechtskräftigen Urteil (Az.: 32 C 2620/20) entschieden hat.
Geklagt hatte ein Kunde, der knapp 2400 Euro für eine abgesagte Spanienreise zunächst vergeblich zurückverlangt hatte. Das Reiseunternehmen bot dem Mann im Sommer zunächst nur einen Gutschein über die Summe an. Später wollte es zwar den Reisepreis erstatten, nicht aber die inzwischen angefallenen vorgerichtlichen Anwaltskosten und Verzugszinsen.
Das sah das Amtsgericht anders, weil der Veranstalter 14 Tage nach der Stornierung automatisch in Verzug geraten sei. Es gelte der Grundsatz "Geld hat man zu haben". Daran ändere auch das Angebot von Gutscheinen nichts. Die Reisebranche hatte gehofft, damit den Erstattungsansprüchen der Kunden begegnen zu können. Der Gesetzgeber ließ aber nur eine freiwillige Gutschein-Lösung zu, der kein Konsument zustimmen muss. (dpa)