Berlin. Was kostet ein Flugticket wirklich? Kunden können das nicht immer sofort erkennen, denn mitunter sind die Preise inklusive Nebenkosten angegeben. Das ist aber nicht zulässig, urteilte jetzt ein Gericht.
Kunden sollten wissen, was ein Flugticket kostet. Daher müssen Airlines den Preis für das Flugticket zu Beginn der Buchung aufschlüsseln.
Das befand das Kammergericht Berlin (Az.: 23 U 34/16) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Das heißt: Neben dem reinen Flugpreis, müssen sie auch Steuern, Flughafengebühren und weitere Entgelte ausweisen.
Endpreis ohne Steuern geht nicht
Die Verbraucherschützer hatten eine Fluggesellschaft verklagt, die bei der Flugbuchung auf ihrer Internetseite nur den Endpreis inklusive Steuern angegeben hatte. Wie sich der Endpreis zusammensetzte, war für den Kunden nicht erkennbar.
Da die Europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung aber vorschreibt, dass neben dem Endpreis der reine Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren und sonstige Gebühren, Zuschläge und Entgelte genannt werden müssen, zog der Verband vor Gericht.
Aufschlüsselung von Beginn an
Mit Erfolg: Es reicht nicht, diese Posten erst nach Abschluss der Buchung mitzuteilen, befand das Gericht. Der Preis sei schon zu Beginn des Buchungsvorgangs bei der erstmaligen Nennung des Preises aufzuschlüsseln.
Denn ohne zu wissen, inwieweit Steuern und Gebühren bereits Bestandteil des Endpreises sind, seien Kunden nicht in der Lage, den Preis mit den Preisen anderer Fluggesellschaften zu vergleichen, monierten die Richter.
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