Berlin. Unpünktlichkeit oder Ausfälle im öffentlichen Personenverkehr sorgen für Ärger. Wer eine Entschädigung will, kann sich an die SÖP wenden.

Verspätungen oder Ausfälle: Bei Reisen mit der Bahn oder dem Flugzeug kommt es immer wieder zu Problemen. Stellt sich das Transportunternehmen in so einem Fall quer und weigert sich, eine Entschädigung zu zahlen, kann die SÖP helfen.

SÖP steht für Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Sie ist von der Bundesregierung als Schlichtungsstelle für Bahn, Luftverkehr, Fernbus und Schiff anerkannt.

Schlichtungsquote

Experten prüfen dort mögliche Ansprüche und geben eine Empfehlung zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Im vergangenen Jahr lag die Schlichtungsquote, also die Zahl der erfolgreichen Schlichtungen, laut SÖP bei Flügen bei 86 Prozent, bei Bahnreisen bei 79 Prozent.

Das Verfahren ist für Passagiere kostenlos. Rund 370 Unternehmen beteiligen sich mittlerweile an der seit 2009 bestehenden Einrichtung.

An Airline oder Bahngesellschaft wenden

Kunden müssen sich bei Problemen zunächst an die Airline oder die Bahngesellschaft wenden. Sind sie mit der Antwort nicht zufrieden oder erhalten gar keine, ist die SÖP die richtige Adresse. (dpa)