Berlin. Wer ein Schlichtungsverfahren mit einer Airline oder Bahn anstrebt, muss dem Unternehmen vorher ein bis zwei Monate zeit lassen.

Bei Problemen mit Fluggesellschaft, Bahn und Fernbus können sich Reisende an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Dort lässt sich online eine Beschwerde aufgeben, zum Beispiel wenn eine Airline nach einer Verspätung keine Entschädigung zahlen will. Wichtig aber: Reisende müssen sich zuerst an das entsprechende Unternehmen wenden, bevor sie die SÖP einschalten. Die Bahn hat einen Monat Zeit für eine Antwort, eine Fluggesellschaft zwei Monate - so lange müssen Reisende abwarten. Erst dann regt die SÖP auf Antrag des Reisenden eine Schlichtung an. (dpa)