Frankfurt/Main. Der Einstieg in eine Schlichtungsstelle für Reiserecht von Verbrauchschützern und dem Ministerium ist in Planung, stößt allerdings auf Kritik.

Die Idee einer Schlichtungsstelle für Reiserecht stößt in der Branche überwiegend auf Skepsis. Der Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium, Gerd Billen, hatte jüngst der «Neuen Osnabrücker Zeitung» gesagt: «Wir können uns den Einstieg in eine Schlichtungsstelle Reiserecht noch 2018 vorstellen.» Verbraucherschützern zufolge ist eine Schlichtung billiger und geht schneller als eine Auseinandersetzung vor Gericht.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) argumentiert, bei Pauschalreisen gebe es bereits ein funktionierendes System. «Der Kunde kann sich an den Reiseleiter wenden. Bei organisierten Reisen wird versucht, Mängel vor Ort so schnell wie möglich abzustellen oder Schadenersatz zu leisten», sagte ein DRV-Sprecher. «Kunden mit Pauschalreiserecht sind gut abgesichert.»

Es gebe wenig Bedarf an institutioneller Schlichtung

Auch der Hotelverband Deutschland (IHA) ist skeptisch: «Der weitaus größere Teil der Hotelbuchungen in Deutschland unterliegt auch nach dem 1. Juli nicht dem Reiserecht, sondern dem klassischen Beherbergungsrecht», sagte IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. Dort gebe es wenig Bedarf an institutioneller Schlichtung.

Der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) spricht sich dagegen für einen Ausbau der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) aus. «Dann würden wir unseren Mitgliedern empfehlen mitzumachen. Voraussetzung ist, dass die Finanzierung steht», sagte Verbandschef Michael Buller. Hier sieht er auch das Ministerium am Zug. Die SÖP ist zuständig für Bahn, Luftverkehr, Fernbus und Schiff. Es geht es vor allem um Entschädigungen bei Verspätungen oder Ausfällen von Flügen und Bahnfahrten (dpa).