Berlin. Wegen Krankheit entfallene Urlaubstage bekommt der Arbeitnehmer zurück - auch wenn der Betrieb über die Feiertage komplett schließt.

Wer im Urlaub krank wird, sollte zum Arzt gehen und beim Arbeitgeber eine Krankschreibung einreichen. Das gilt auch über Weihnachten - und auch dann, wenn der Betrieb über die Feiertage komplett schließt. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Denn selbst in diesem Fall bekommen Arbeitnehmer Urlaubstage zurück, an denen sie krank waren. Und wer zwischen den Jahren krank wird, darf diese Tage sogar mit ins neue Jahr nehmen - auch wenn das sonst eigentlich nicht erlaubt ist.. (dpa)