Hamburg. Angestellte sind im Urlaub nicht verpflichtet, ans Telefon zu gehen, wenn der Chef anruft. Auch zurückgeholt werden können sie nicht so einfach.
Mitarbeiter müssen im Urlaub nicht ans Telefon gehen, wenn der Chef anruft. In den Ferien sind sie grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, erreichbar zu sein oder etwa E-Mails abzurufen, berichtet die Zeitschrift "Impulse" (Ausgabe Juni 2017). Umgekehrt können Chefs ihre Angestellten im Urlaub zwar zu kontaktieren versuchen, wenn unerwartete Probleme auftauchen. Zurückholen dürfen sie Mitarbeiter aber nur in unvorhersehbaren Ausnahmefällen, die das Unternehmen in seiner Existenz bedrohen.
Ein sogenannter betrieblicher Engpass reicht den Angaben nach noch nicht aus, um den Urlaub von Mitarbeitern abzubrechen: Wenn mehrere Kollegen krank werden oder überraschend mehr zu tun ist, ist das also noch kein Grund für ein vorzeitiges Ferienende. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber nur darum bitten, dass der Angestellte den Urlaub freiwillig abbricht.
Arbeitgeber muss zusätzliche Kosten erstatten
Kehrt man vorzeitig aus dem Urlaub zurück, muss der Betrieb zudem alle zusätzlichen Kosten erstatten, für Flugtickets zum Beispiel. Weniger streng sind die Regeln höchstens, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vertrag vereinbart haben, dass diese im Urlaub erreichbar und bereit zur Rückkehr sein müssen. Möglich ist das aber nur für Urlaubstage, die Arbeitnehmer zusätzlich zum gesetzlichen Mindestanspruch erhalten. (dpa)