Berlin. . Viele werden während ihres Urlaubs krank. Dann sollte der Arbeitgeber darüber informiert werden. Schließlich soll der Urlaub erholsam sein.

Die Vorfreude auf den Urlaub zwischen Weihnachten und Neujahr ist bei vielen groß. Doch kaum steht Heiligabend vor der Tür, wird so mancher krank. Für Arbeitnehmer ist dann wichtig zu wissen: Sie können sich die Krankentage vom Arbeitgeber gutschreiben lassen und sie später erneut nehmen.

Darauf macht der Deutsche Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Denn Urlaub soll der Erholung dienen - und sind Mitarbeiter krank, funktioniert das nicht. Arbeitnehmer sind allerdings dazu verpflichtet, sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankzumelden - das gilt auch dann, wenn sie auf Auslandsreisen sind. (dpa/tmn)