Fürth. . Das Amtsgericht Fürth urteilte nun über den Fall eines Vaters, der die Pauschalreise kostenfrei stornieren wollte. Was dabei zu beachten ist.

Eltern von Kleinkindern dürfen eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn der Rückflug nachträglich in die frühen Morgenstunden verlegt wird. Das hat die Amtsgericht Fürth in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Vater eines dreijährigen Kindes eine Flugreise in die Türkei kurzfristig storniert, nachdem er erfahren hatte, dass er entgegen der ursprünglichen Reiseplanung den Rückflug bereits um 5.45 Uhr von Antalya nach Nürnberg antreten sollte. Bei der Buchung der Reise war noch von einem Rückflug um 16.00 Uhr die Rede. (Aktenzeichen 330 C 1447/16)

Das Urteil des Amtsgerichts

Das Amtsgericht begründete sein Urteil damit, dass der Vater mit dem Kleinkind bei einer Abflugzeit von 5.45 Uhr schon um 2.00 Uhr morgens hätte aufstehen müssen. Damit wäre der Urlauber gezwungen gewesen, bereits am Vortrag seinen Koffer zu packen, wodurch er einen Reisetag verloren hätte. Außerdem wäre dem Kind bei einem so frühen Aufstehen die Nachtruhe genommen worden. Das Gericht wies damit die Klage des Reiseveranstalters ab, der von dem Vater 95 Prozent des Reisepreises als Rücktrittsgebühr verlangt hatte - mit Zinsen und Gebühren ein Betrag von mehr als 2000 Euro. Der Reiseveranstalter hat auf eine Berufung verzichtet. (dpa)